Kurzdarstellung
Diese VDE Anwendungsregel enthält Mindestanforderungen an Umgebungen zur vertrauenswürdigen Ladeautorisierungskennung in eine Versorgungseinrichtung der Elektromobilität, wobei sich aus technischen Regeln sowie Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können. Organisatorische Maßnahmen zur Identifikation des Rechnungsschuldners sind ausgeschlossen. Konkret geht es um die sichere und interoperable Authentifizierung an Versorgungseinrichtungen der Elektromobilität für zwei Anwendungsfälle: „Remote über Backendsystem“ sowie „RFID-Transponder“. Mit zwei Anhängen liefert diese VDE-Anwendungsregel konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für ein symmetrisches sowie asymmetrisches Verfahren und darüber hinaus können bestehende EMV-basierte Zahlungsdienste auf Grundlage der Anforderungen des Hauptteils dieser Anwendungsregel konform betrieben werden.
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