E DIN EN 60204-1/A1 (VDE 0113-1/A1):2021-01

Maschinenüberwachung
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Sicherheit von Maschinen -

Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 44/873A/CD:2020); Text Deutsch und Englisch

Kurzdarstellung

Dieser Teil von IEC 60204 enthält Anforderungen und Empfehlungen für die elektrischen Ausrüstung von Maschinen zur Unterstützung der
- Sicherheit von Personen und Anlagen;
- Erhaltung der Funktionsfähigkeit;
- Erleichterung von Betrieb und Instandhaltung.
Die Ausrüstung, die von diesem Teil von IEC 60204 abgedeckt wird, beginnt an der Netzanschluss-Stelle der elektrischen Ausrüstung der Maschine.
Dieser Teil von IEC 60204 berücksichtigt nicht alle Anforderungen (z. B. Schutz, Verriegelung oder Steue¬rung), die notwendig sind oder durch andere Normen oder Vorschriften gefordert werden, um Personen vor anderen als elektrischen Gefährdungen zu schützen. Jede Maschinenart hat spezielle Anforderungen, die zu berücksichtigen sind, um für eine angemessene Sicherheit zu sorgen.
Dieser Teil der IEC 60204 legt keine zusätzlichen und besonderen Anforderungen fest, die für die elektrische
Ausrüstung von Maschinen zutreffen können, die zum Beispiel:
– für die Benutzung im Freien bestimmt sind (d. h. außerhalb von Gebäuden oder anderen schützenden
Einrichtungen);
– explosionsfähige Stoffe verwenden, be- oder verarbeiten oder herstellen (z. B. Farbe oder Sägemehl);
– für die Benutzung in explosionsgefährdeten und/oder feuergefährdeten Atmosphären bestimmt sind;
– besondere Risiken haben, wenn bestimmte Stoffe hergestellt oder verwendet werden;
– für die Benutzung im Bergbau bestimmt sind;
– Nähmaschinen, Näheinheiten oder Nähanlagen sind (siehe IEC 60204-31);
– Hebezeuge sind (siehe IEC 60204-32);
– Fertigungsausrüstungen für Halbleiter sind (siehe IEC 60204-33).
Hauptstromkreise, in denen elektrische Energie direkt als Werkzeug verwendet wird, sind von diesem Teil der
IEC 60204 ausgenommen.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.01.2021
Bereitstellungsdatum
04.12.2020
Einspruchsfrist
04.02.2021
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Peter Täubl
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

6v_v8._rv@s2QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-281

Referatsassistenz
Andrea Nattrodt
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

r4u8vr.4r__85u_QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-253

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