Unzulässiger wie auch unbeabsichtigter Transport von radioaktiven Stoffen sind zu einem Problem mit zunehmender Bedeutung geworden. Radioaktive Quellen, die nicht mehr der gesetzlichen Überwachung unterliegen, sogenannte "verwaiste Quellen", haben häufig zu ernsten Strahlenexpositionen und weiträumiger Kontamination geführt. Obwohl der unerlaubte Transport von spaltbarem Nuklearmaterial und anderen radioaktiven Stoffen kein neues Phänomen ist, hat die Besorgnis über einen nuklearen "Schwarzen Markt" in den letzten Jahren zugenommen, insbesondere im Hinblick auf sein terroristisches Potenzial. Als Reaktion auf die technischen Leitlinien der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), der Weltzollorganisation (WCO) und der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) zu Nachweis und Identifikation spaltbaren Nuklearmaterials sowie im Hinblick auf allgemeine Sicherheitsbestrebungen entwickeln und produzieren Hersteller nuklearer Instrumentierung Strahlungsmessgeräte zur Mithilfe bei der Aufdeckung von unerlaubtem Transport von radioaktiven Stoffen und spaltbarem Nuklearmaterial. Norm gilt für alarmgebende persönliche Strahlungsmessgeräte im Taschenformat, die am Körper getragen werden und das Vorhandensein und die generelle Intensität von Gammastrahlung feststellen und anzeigen. Neutronendetektion kann ebenfalls vorhanden sein.
Alarmgebende persönliche Strahlungsmessgeräte (en: Personal Radiation Devices, PRDs) warnen den Benutzer vor dem Vorhandensein einer Strahlungsquelle, die deutlich über der gemessenen durchschnittlichen örtlichen Untergrundstrahlung liegt. Sie sind nicht zur Messung der Umgebungs- oder der Personen-Äquivalentdosisleistung vorgesehen.
Zuständig ist das DKE/GK 851 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.