Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Konstruktion und den Einbau von kraftbetriebenen Aufzügen fest (im Folgenden als Aufzüge bezeichnet), die dauerhaft für den Einsatz im Innern oder im Freien in Windenergieanlagen eingebaut werden und für den Zugang zu den Arbeitsplätzen an Windenergieanlagen durch befähigte Personen vorgesehen sind.
Dieses Dokument nennt die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die in den verschiedenen Phasen der Lebensdauer solcher Geräte auftreten, und beschreibt Verfahren zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen bei Gebrauch, wie vom Hersteller vorgesehen
Dieses Dokument legt keine Anforderungen fest an:
a) den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klimazonen oder bei starken magnetischen Feldern);
b) Geräusche;
c) die Verwendung des Aufzugs zur Errichtung oder Demontage der Windenergieanlage;
d) den Blitzschutz;
e) den Betrieb unter besonderen Bedingungen (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen);
f) die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit);
g) den Umgang mit Gütern, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten;
h) die Verwendung von Verbrennungsmotoren;
i) hydraulische und pneumatische Antriebe;
j) Gefährdungen während des Herstellungsprozesses;
k) den Einsatz von Aufzügen in schwimmenden Windenergieanlagen;
l) den Einsatz während Erdbeben.