Unzulässiger wie auch unbeabsichtigter Transport von radioaktiven Stoffen in Form von Strahlenquellen und kontaminiertem Metallschrott sind zu einem Problem mit zunehmender Bedeutung geworden. Radioaktive Quellen, die nicht mehr der gesetzlichen Überwachung unterliegen, so genannte „verwaiste Quellen", haben häufig zu ernsten Strahlenexpositionen und weiträumiger Kontamination geführt. Als Reaktion auf die technischen Leitlinien der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), der Weltzollorganisation (WCO) und der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) zu Nachweis und Identifikation spaltbaren Nuklearmaterials sowie im Hinblick auf allgemeine Sicherheitsbestrebungen entwickeln und produzieren Hersteller nuklearer Instrumentierung Strahlungsmessgeräte zur Mithilfe bei der Aufdeckung von unerlaubtem Transport von radioaktiven Stoffen und spaltbarem Nuklearmaterial. Diese Art von Instrumentierung findet für Sicherheitszwecke in kerntechnischen Anlagen, an Grenzkontrollstellen sowie auf internationalen See- und Flughäfen breite Anwendung. Um jedoch die Konsistenz der an verschiedenen Orten gewonnenen Messergebnisse sicherzustellen, ist es unumgänglich, dass Strahlungsmessgeräte nach strengen Vorgaben gebaut werden, die auf den in dieser Norm festgehaltenen vereinbarten Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit beruhen. Die vorgesehene zweite Ausgabe der IEC 62327 gilt für Handgeräte zum Nachweis und zur Identifizierung von Radionukliden, zum Nachweis von Neutronenstrahlung und zur Anzeige der Umgebungs-Äquivalentdosisleistung von Gammastrahlung. Sie berücksichtigt, dass solche Geräte unter Umständen von Grenzschutzbeamten eingesetzt werden, die üblicherweise keine Strahlenschutzfachleute sind. Dies erfordert eine benutzerfreundliche Auslegung und Bedienung der Geräte mit einem hohem Grad an inhärenter Sicherheit.
Zuständig ist das DKE/GK 851 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.