Der hier vorliegende Teil 1 der internationalen Normenreihe IEC 61010 legt die Sicherheitsanforderungen fest, die allgemein für alle Geräte, die zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören, anwendbar sind. Für bestimmte Arten von Geräten werden diese Anforderungen ergänzt oder abgeändert durch die spezifischen Anforderungen eines oder mehrerer spezieller Teile 2 der Normenreihe. Diese Teile müssen immer in Verbindung mit den Anforderungen von Teil 1 der Normenreihe gelesen und angewendet werden. Die Norm legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für folgende Arten elektrischer Geräte und deren Zubehör fest, gleichgültig, wo die Benutzung der Geräte beabsichtigt ist: a) Elektrische Prüf- und Messgeräte. Dies sind Geräte, die mit elektromagnetischen Mitteln eine oder mehrere elektrische oder physikalische Größen prüfen, messen, anzeigen oder aufzeichnen, sowie nicht messende Geräte wie Signalgeneratoren, Maßverkörperungen, Netzteile für den Laborgebrauch, Signalwandler, Umformer und so weiter. Diese Norm gilt auch für Prüfgeräte, die in Fertigungsprozesse integriert und für die Prüfung gefertigter Einrichtungen vorgesehen sind. b) Elektrische Steuer- und Regelgeräte für die industrielle Prozessleittechnik. Dies sind Geräte, die eine oder mehrere Ausgangsgrößen auf bestimmte Werte einstellen, wobei jeder Wert der Größe durch manuelle Einstellung, durch Nah- oder Fernprogrammierung oder durch eine oder mehr Eingangsgrößen vorgegeben ist. c) Elektrische Laborgeräte. Dies sind Geräte zum Messen, Anzeigen, Kontrollieren oder Untersuchen von Stoffen oder zum Vorbereiten von Stoffen, einschließlich Geräte für die In-vitro-Diagnostik (IVD). Derartige Geräte dürfen auch außerhalb von Laboratorien benutzt werden. Beispiele sind zur Selbstprüfung im Wohnbereich angewendete IVD-Geräte und Geräte zur Kontrolle von Personen oder Material während des Transports. Für Rechner, Prozessoren usw. gilt diese Norm nur, soweit sie Teil eines Geräts im Anwendungsbereich dieser Norm sind oder ausschließlich für den Gebrauch in Verbindung mit einem solchen Gerät entworfen sind. Der Zweck der Anforderungen dieser Norm ist es, sicherzustellen, dass Gefährdungen des Benutzers und des Umgebungsbereichs auf ein vertretbares Maß reduziert sind. Anforderungen für den Schutz gegen besondere Arten von Gefährdungen sind in den Abschnitten 6 bis 13 beschrieben. Sie betreffen a) elektrischen Schlag oder Verbrennungen, b) mechanische Gefährdungen, c) Ausbreitung von Feuer aus dem Gerät, d) übermäßige Temperatur, e) Wirkung von Flüssigkeiten und Flüssigkeitsdruck, f) Wirkung von Strahlung, einschließlich Laserstrahlungsquellen, sowie Schall- und Ultraschalldruck, g) freiwerdende Gase, Explosion und Implosion. Anforderungen zum Schutz vor Gefährdungen bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung sowie ergonomische Faktoren sind im Abschnitt 16 festgelegt. Eine Risikobeurteilung von Gefährdungen oder Umgebungen, die vorstehend nicht vollständig erfasst sind, wird im Abschnitt 17 gefordert. Diese Norm berücksichtigt nicht a) die zuverlässige Funktion, das Betriebsverhalten oder sonstige Eigenschaften der Geräte, die nicht mit Fragen der Sicherheit in Verbindung stehen, b) die Zweckmäßigkeit der Transportverpackung, c) Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit, d) Schutzmaßnahmen bei explosionsfähigen Atmosphären. Diese Norm legt auch die Methoden für den Nachweis fest, dass das Gerät die Anforderungen dieser Norm erfüllt. Diese sind Besichtigen, Typprüfungen, Stückprüfungen und die Risikobeurteilung. Diese Norm gilt für Geräte, die so entworfen sind, dass sie zumindest unter den folgenden Bedingungen sicher sind: a) Verwendung in Innenräumen; b) Höhenlage bis 2 000 m; c) Umgebungstemperatur von 5 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius; d) maximale relative Luftfeuchte 80 Prozent bei Temperaturen bis 31 Grad Celsius, linear abnehmend bis zu 50 Prozent relativer Luftfeuchte bei 40 Grad Celsius; e) Schwankungen der Netzversorgungsspannung bis zu plusminus 10 Prozent der Nennspannung; f) transiente Überspannungen bis zu den Werten der Überspannungskategorie II (Diese Werte für transiente Überspannungen sind typisch für Geräte, die über die Gebäudeinstallation versorgt werden). g) zeitweilige Überspannungen, die in der Netzstromversorgung auftreten; h) zutreffender Verschmutzungsgrad, entsprechend der vorgesehenen Umgebung anzuwenden (in den meisten Fällen Verschmutzungsgrad 2). Hersteller dürfen für den Betrieb weiter eingeschränkte Umgebungsbedingungen festlegen, trotzdem muss das Gerät unter den genannten normalen Umgebungsbedingungen sicher sein. Diese Norm gilt für Geräte, die so entworfen sind, dass sie auch unter jeder beliebigen der folgenden Bedingungen, für die das Gerät vom Hersteller bemessen worden ist, sicher sind: a) Verwendung im Freien; b) Höhen über 2 000 m; c) Umgebungstemperaturen unter 5 Grad Celsius oder über 40 Grad Celsius; d) relative Luftfeuchte über den in 1.4.1 angegebenen Werten; e) Schwankungen der Netzspannung, die plusminus 10 Prozent der Nennspannung überschreiten; f) nasse Umgebung; g) transiente Überspannungen bis zu den Werten der Überspannungskategorie III oder IV.
Zuständig ist das DKE/K 911 "Sicherheitsanforderungen an elektrische einschließlich elektronische Geräte für das Messen, Steuern und Regeln" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.