Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50496:2018 (zweite Ausgabe der EN). Zweck dieser Norm ist, Verfahren für die Ermittlung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2014/35/EU im Hinblick auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetische Feldern an Orten, wo ein oder mehrere Rundfunksender betrieben werden, bereitzustellen. Hierbei wird der Frequenzbereich bis 40 GHz abgedeckt. Die Bewertung sollte durch Sammlung von technischen Daten (zum Standort und seiner Umgebung, im Hinblick auf HF-Felder von relevanten Quellen, unter Berücksichtigung der zeitlichen Planung des Sendebetriebs, im Hinblick auf NF-Felder) und Messung und/oder Berechnung der Expositionspegel erfolgen. Dabei ist auch die Exposition gegenüber mehreren Feldern mit unterschiedlichen Frequenzen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse müssen in einem Bewertungsbericht festgehalten werden. Etwaige für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderliche Maßnahmen sowie eine Einteilung der Arbeitsplätze in Zonen werden ebenfalls in dieser Norm adressiert.
Die in dieser Norm vorhandenen Änderungen gegenüber der ersten Ausgabe der EN 50496 resultieren aus dem Ersatz der vorhergehenden Europäischen Richtlinie 2004/40/EG durch die neue Richtlinie 2014/35/EU. Diese Änderungen betreffen die Aktualisierung der normativen Verweisungen und die Anpassung von Definitionen. Bezüglich niederfrequenter, aus der Stromversorgung rührender Felder wurde ferner eine Verweisung auf die EN 50647 eingeführt, die anstelle eines entsprechenden Anhangs der EN 50499 zu konsultieren ist. Für das Prozedere der Bewertung eines Arbeitsplatzes wurden weitere Flussdiagramme, die die Vorgehensweise beschreiben, eingeführt, die das Verfahren bei Nutzung einer geformten Feldsonde betreffen bzw. das Verfahren, wenn eine Frequenz zwischen 100 kHz und 10 MHz vorhanden ist. Des Weiteren wurde eine weitere Expositionszone 1x definiert. Ferner wurde eine Festlegung hinzugefügt, um bei der Risikoanalyse Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die erklärt haben, dass sie ein aktives oder passives implantierbares medizinisches Gerät tragen oder ein am Körper getragenes medizinisches Gerät verwenden.
Zuständig ist das DKE/K 764 "Sicherheit in elektromagnetischen Feldern" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.