Dieser Entwurf enthält die Deutsche Fassung des Europäischen Norm-Entwurfs EN 50401:2017/A1:2019 und sieht vor, in die Norm aufzunehmen, dass in Ländern, in denen nationale Regulierungsvorschriften auf dem Gebiet dieser Norm existieren, diese Regulierungen anstelle der entsprechenden Festlegungen der Norm anzuwenden sind. So gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Verfahren der Standortbescheinigung für ortsfeste Sendefunkanlagen. Die hiervon betroffenen Festlegungen der Norm sind der Abschnitt 5 mit Festlegungen zu den Grenzwerten mit normativem Charakter, der Abschnitt 6.1 mit Festlegungen zur Konformitätsbeurteilung im Hinblick auf die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung in elektromagnetischen Feldern und der Abschnitt 8 mit Festlegungen zur Dokumentation der Ergebnisse der Konformitätsbeurteilung. Die Norm enthält Festlegungen für die Begrenzung der Exposition von Personen in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern von Einrichtungen für Basisstationen, die im Frequenzbereich von 110 MHz bis 100 GHz betrieben werden. Die Festlegungen gelten für die Inbetriebnahme der entsprechenden Einrichtungen. Zweck dieser Norm ist die Ermittlung der Konformitätsgrenze, außerhalb der die betreffende Einrichtung mit den Referenzwerten für das elektromagnetische Feld bzw. mit den Basisgrenzwerten für die spezifische Absorptionsrate (SAR), die für die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern festgelegt wurden, übereinstimmt sowie mit den Auslöseschwellen bzw. den Expositionsgrenzwerten, die für die Sicherheit von Arbeitnehmern festgelegt wurden. Hierbei dient die geplante Norm auch der Umsetzung der entsprechenden wesentlichen Anforderungen der Europäischen Richtlinien 2013/35/EU und 2014/53/EU zur Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Zuständig ist das DKE/K 764 "Sicherheit in elektromagnetischen Feldern" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.