Diese Norm spezifiziert verpflichtende Alarm-Identifikatoren und reservierte Cluster-Identifikatoren, die bei der Anwendung des Bridge Alert Managements (BAM) zur Unterstützung der IMO-Resolution MSC.302(87) zu verwenden sind. Sie gilt für alle Alarme, die auf der Brücke angezeigt und auf die Brücke übertragen werden.
Um die Betriebssicherheit zu erhöhen, enthalten die in der Entschließung MSC.302(87) genannten Leistungsstandards Anforderungen an die harmonisierte Darstellung und Behandlung von Warnmeldungen auf der Brücke und legen ein zentrales Warnmanagementsystem (CAM-System) fest.
Zuständig ist das DKE/K 738 "Elektronische Navigationsinstrumente" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.