E DIN EN 55011/A2 (VDE 0875-11/A2):2019-05

Standards
putilov_denis / Fotolia

Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte -

Funkstörungen - Grenzwerte und Messverfahren; Änderung 2: Anforderungen an Halbleiter-Leistungsumrichter (CIS/B/715/FDIS:2018); Deutsche und Englische Fassung EN 55011:2016/FprA2:2018 (fragment 2)

Kurzdarstellung

Dieser Entwurf enthält die deutsche Übersetzung des Europäischen Norm-Entwurfs EN 55011:2015/FprA2:2018 und ist identisch mit dem Entwurf der Änderung 2 der Internationalen Norm CISPR 11:2015. Er sieht vor, nach der bereits erfolgten Einführung von Festlegungen zur Begrenzung der Störaussendung von Leistungsumrichtern, die dem Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Niederspannungsnetz an das öffentliche Niederspannungsnetz dienen (grid connected power converter, GCPC), entsprechende Festlegungen auch für andere Halbleiter-Leitungsumrichter wie z. B. DC Optimizer und DC-/DC-Wandler, die in Energiespeichersysteme eingebaut werden sollen, zu spezifizieren. Zu diesem Zweck werden entsprechende Hinweise in die Abschnitte 6.2.1.1 und 8.2.2.2.1, die allgemeine, einführende Festlegungen für die nachfolgenden Abschnitte enthalten, eingefügt und in Abschnitt 6.2.1.3, der den Frequenzbereich 150 kHz bis 30 MHz betrifft, wird eine neue Tabelle 19 zur Anwendbarkeit der Messung an Gleichstromversorgungsanschlüssen für Geräte der ISM-Gruppe 1 in Abhängigkeit von der Leitungslänge aufgenommen.
Die weiterhin vorgesehene Änderungen betreffen die Festlegungen zur Messung der Störfeldstärke im Frequenzbereich 1 GHz bis 18 GHz mit Hilfe des Log-AV- und des APD-Detektors. Diese sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass durch die Angleichung der Störaussendungsanforderungen für Quellen von schwankenden Störaussendungen mit denjenigen, die für Quellen von Dauerstrich-(CW-)Störaussendungen gelten, für den größten Teil des Frequenzbereichs von 1 GHz bis 18 GHz der Spitzenwertdetektor meistens für Vormessungen benutzt wird, während sich die Anzahl der mit dem Log-AV-Detektor durchgeführten abschließenden Messungen auf Messungen von maximal 7 Frequenzen erhöht hat. Dagegen ist bei abschließenden Messungen mit dem APD-Detektor nur auf zwei Frequenzen zu messen. Mit Hilfe der in diesem Entwurf enthaltenen Änderungen soll die Anzahl der Frequenzen, auf denen abschließende Messungen durchgeführt werden müssen, angeglichen werden.
Ferner wird in dem Entwurf vorgeschlagen, den Bereich um die bei der Vormessung gefundenen kritischen Frequenzen, innerhalb dem die bei der abschließenden Messung benutzten Messfrequenz liegt, von 5 MHz auf 10 MHz zu erhöhen, da herausgefunden wurde, dass die bei der letzteren Messung zu Grunde zu legende Frequenz um mehr als 5 MHz von einer bei der Vormessung ermittelten kritischen Frequenz abweichen kann.
Schließlich wurde in dem Entwurf berücksichtigt, dass Beobachtungen gezeigt haben, dass Störaussendungen in dem für den Empfang von Satellitenrundfunksendern relevanten Frequenzbereich 11,7 GHz bis 12,7 GHz nur sehr selten auftreten. Daher wird in dem Entwurf vorgeschlagen, die besonderen Festlegungen für diesen Bereich in Tabelle 13 zu streichen und durchgehende Grenzwerte für den gesamten Bereich von 1 GHz bis 18 GHz anzugeben. Als Ersatz für diese Festlegung sollte eine zusätzliche abschließende Messung auf der Frequenz des höchsten Spitzenwerts, wie sie bei der Vormessung gefunden wurde, durchgeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Vormessungen und abschließenden Spitzenwertmessungen wird verworfen.
Die in diesem Entwurf vorgenommenen Änderungen betreffen somit eine Überarbeitung des Flussdiagramms nach Bild 12, welches einen Entscheidungsbaum für die Durchführung von Störaussendungsmessungen von 1 GHz bis 18 GHz an Geräten der Gruppe 2, die auf Frequenzen oberhalb 400 MHz arbeiten, enthält. Des Weiteren betreffen sie den Ersatz der Tabellen 13 bis 15 durch neue Tabellen und die Überarbeitung des Abschnitts 9.4.4, in dem Festlegungen für abschließende Messungen gegeben werden.
Die Internationale Norm CISPR 11 bzw. Europäische Norm EN 55011 legt Anforderungen zur hochfrequenten Störaussendung von industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Hochfrequenzgeräten fest.
Zuständig ist das DKE/UK 767.11 "EMV von Betriebsmitteln und Anlagen für häusliche, gewerbliche, industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt HF erzeugen, sowie von Beleuchtungseinrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.05.2019
Bereitstellungsdatum
26.04.2019
Einspruchsfrist
26.06.2019
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Kai Jagielski
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

1rz.0rxzv291zQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-351

Referatsassistenz
Regine Kornetzky
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

8vxz4v.1584v_E1DQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-358

DKE Newsletter-Seitenbild
sdx15 / stock.adobe.com

Mit unserem DKE Newsletter sind Sie immer top informiert! Monatlich ...

  • fassen wir die wichtigsten Entwicklungen in der Normung kurz zusammen
  • berichten wir über aktuelle Arbeitsergebnisse, Publikationen und Entwürfe
  • informieren wir Sie bereits frühzeitig über zukünftige Veranstaltungen
Ich möchte den DKE Newsletter erhalten!

Werden Sie aktiv!

Ergebnisse rund um die Normung