Die Internationale Norm wurde vom TC 85 "Kernenergie", Unterkomitee SC 2 "Strahlenschutz", der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet.
Diese Internationale Norm legt die Mindestanforderungen an die Gestaltung von professionellen Programmen zur Überwachung von Beschäftigten fest, die Uranverbindungen ausgesetzt sind. Sie beschreibt Grundsätze für die Entwicklung von kompatiblen Zielen und Anforderungen für Überwachungsprogramme und die Bewertung der Dosis von Beschäftigten, die berufsbedingt einer inneren Kontamination ausgesetzt sind. Für die Risikoanalyse, Überwachungsprogramme und die standardisierte Auswertung von Überwachungsdaten werden Verfahren und Annahmen festgegelegt, um annehmbare Zuverlässigkeitsniveaus für Uran und dessen Verbindungen zu erreichen. Für die Anwendbarkeit der Verfahren in Bezug auf Dosiswerte werden Grenzwerte festgelgt, oberhalb derer komplexere Verfahren anzuwenden sind.
Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 080-00-3 AA "Nuklearmedizin" des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft.