Dieser Teil 2 von IEC 61010 legt die speziellen Sicherheitsanforderungen für die folgenden Typen a) bis c) von elektrischen Geräten und ihrem Zubehör fest, wo immer sie dafür vorgesehen sind eingesetzt zu werden, sofern sie eine KÄLTEANLAGE besitzen, die sowohl integraler Bestandteil des Gerätes als auch entfernt vom Gerät aufgestellt sein kann, und dass das Gerät die KÄLTEANLAGE direkt steuert.
Dieser Teil 2 beschreibt die Anforderungen, wenn bis zu 150 g von BRENNBAREM KÄLTEMITTEL je Stufe der KÄLTEANLAGE verwendet werden. Zusätzliche Anforderungen jenseits des derzeitigen Anwendungsbereichs dieser Norm sind zu erfüllen, wenn die Kältemittel-Füllmenge von BRENNBAREM KÄLTEMITTEL diese Menge überschreitet.
Beispiele für KÜHLGERÄTE schließen Laborgeräte, wie z. B. Laborkühlschränke, Tiefkühlschränke, gekühlte Vitrinen usw., mit ein, sind aber nicht auf diese begrenzt.
Wenn das ganze Gerät oder Teile des Gerätes auch unter den Anwendungsbereich eines oder mehrerer Teile 2 der Normen der Reihe IEC 61010 und der vorliegenden Norm fallen, dann sollen auch die Anforderungen dieser Teil 2-Normen erfüllt werden. Insbesondere, wenn ein Gerät als Zentrifuge eingesetzt wird, soll es die Anforderungen von IEC 61010-2-020 erfüllen. Wenn allerdings das Gerät eine KÄLTEANLAGE und ein Heizsystem beinhaltet und durch die Kombination von beiden zusätzliche oder schwerere GEFÄHRDUNGEN hervorgerufen werden als bei einer Einzelbetrachtung, dann sollte IEC 61010-2-012 anstelle dieses Teils 2 angewendet werden.
Geräte, die überkritische Kältemittelsysteme beinhalten (Systeme, die CO2 nutzen), oder Systeme, die Ammoniak (NH3) als Kältemittel nutzen sind vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgenommen.
Der Zweck dieses Teils 2 ist, sicherzustellen, dass die Konstruktion und der Aufbau von KÜHLGERÄTEN einen ausreichenden Schutz vor bestimmten GEFÄHRDUNGEN für BENUTZER, Nebenstehende, geschultes Servicepersonal und die umgebenden Bereiche vor den speziellen GEFÄHRDUNGEN, die von KÄLTEANLAGEN ausgehen können, bietet.
Zuständig ist das DKE/K 913 "Sicherheitsanforderungen an typische Geräte, Einrichtungen und Systeme für Labor und Unterricht" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.