Induktionsschleifen für Audiofrequenzen werden verwendet, um bei Hörgeräteträgern, deren Hörgeräte mit induktiven Aufnehmern (Induktionsspulen) ausgerüstet sind, die durch Hintergrundgeräusche verursachten Hörprobleme zu minimieren.
Hintergrundgeräusche und hoher Abstand sind zwei der Hauptgründe dafür, dass Hörgeräteträger unter Bedingungen, die nicht dem direkt Gegenüberstehenden in Ruhe entsprechen, nicht in der Lage sind, in zufriedenstellender Weise zu hören. Induktionsschleifen-Anlagen werden oft in Kirchen, Theatern und Kinos als Hilfe für Hörgeschädigte verwendet.
Der Gebrauch von Induktionsschleifen-Anlagen hat sich auch auf Kommunikations-Szenarios wie z. B. Verkaufsstellen für Tickets, Bankschalter oder Drive-in-/Drive-through-Einrichtungen ausgebreitet. Telefone mit der Möglichkeit der induktiven Ankopplung von Hörgeräten ist eine weitere wichtige Anwendung.
Diese Überarbeitung der Norm gilt für Audiofrequenz-Induktionsschleifen-Systeme, die ein magnetisches Wechselfeld im hörbaren Frequenzbereich erzeugen und dafür vorgesehen sind, ein Eingangssignal für Hörgeräte mit Induktionsspule zu liefern. Es werden Anforderungen an die magnetische Feldstärke in Audiofrequenz-Induktionsschleifen für Hörgeräte festgelegt, die dazu führen, einen ausreichenden Signal-Stör-Abstand zu erreichen, ohne das Hörgerät zu übersteuern.
Es werden Mindestanforderungen an die Frequenzcharakteristik für eine ausreichende Sprachverständlichkeit festgelegt. "Weiterhin werden Messverfahren für die magnetische Feldstärke festgelegt, Aussagen zu den entsprechenden Messgeräten getroffen und die dem Anwender und den Nutzern des Systems zur Verfügung zu stellenden Informationen genannt sowie andere wichtige Betrachtungen durchgeführt."
Zuständig ist das DKE/GUK 821.6 "Hörgeräte und audiometrische Messtechnik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.