Gegenüber DIN EN 55014-1 (VDE 0875-14-1):2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Streichung der Einleitung;
b) umgebungsbezogene Umgestaltung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1);
c) Hinzufügung eines Satzes im Anwendungsbereich, dass die Anforderungen an abgestrahlte Störgrößen nicht zur Anwendung auf die Nutzaussendungen und unerwünschten Nebenaussendungen eines Funksendegeräts vorgesehen sind;
d) Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2;
e) thematische Sortierung der Definitionen im Abschnitt 3; Straffung der Definition 3.3.7 (vorher 3.7) und der Definition 3.3.8 (vorher 3.8) sowie Hinzufügung der Anmerkung 1 zum Begriff 3.3.7;
f) Hinzufügung der Begriffe 3.4.1 bis 3.4.6, 3.5.1 bis 3.5.5, 3.6.3 bis 3.6.7 sowie 3.8.3 und 3.8.4 und Streichung der Begriffe 3.14, 3.15, 3.16, 3.18, 3.19 und 3.22;
g) Streichung der Angabe in der Definition 3.7.1 (vorher 3.9), dass die Versorgungsspannung bei Spielzeugen 24 V nicht überschreiten darf;
h) Ergänzung des Begriffs 3.8.2 (vorher 3.21) um die Anmerkungen 1 bis 3 zum Begriff.
i) Hinzufügung von 3.9 mit einer Liste von Abkürzungen;
j) Aufrundung der in 4.1 (vorher der unmittelbare Absatz unter Abschnitt 4) angegebenen unteren Frequenzgrenze auf 150 kHz und Ergänzung einer Angabe, dass der Frequenzbereich für besondere Arten von Geräten nach unten auf 9 kHz erweitert wird;
k) Hinzufügung in 4.1 (vorher der unmittelbare Absatz unter Abschnitt 4), dass ohne Messung angenommen wird, dass die Anforderungen eingehalten sind, wenn es offensichtlich ist, dass der Prüfling keine Störquelle enthält;
l) Übernahme der Grenzwerte für die Induktionskochgeräte, die bisher im Anhang B festgelegt sind, in den Hauptteil der Norm (Abschnitt 4.3.2);
m) Aufnahme der Messung des Störstroms mit der Stromzange an zusätzlichen Anschlüssen (als alternatives Verfahren zur Messung der Störspannung mit dem Tastkopf) und Festlegung von entsprechenden Grenzwerten in 4.3.3.3, Tabelle 5 (vorher Tabelle 1), 4.3.3.6 (vorher 4.1.1.3), 5.2.3.2, A.7.2 (vorher 7.3.6.2);
n) Einführung von Grenzwerten an Anschlüssen von Haushaltgeräten für leitungsgeführte Netze durch Verweisung auf die entsprechenden Festlegungen nach CISPR 32 bzw. EN 55032;
o) Aufnahme der Messung im Vollabsorberraum nach IEC 61000-4-22 in Tabelle 9 (vorher Tabelle 3);
p) Klarstellungen zur Analyse von Knackstörgrößen (z. B. Ergänzung in 5.4.2.1 (vorher 7.4.1), dass es ausreicht, 40 Knacke bei einer der Frequenzen zu registrieren, wenn die Messung der Knackstörgrößen gleichzeitig bei 150 kHz und bei 500 kHz durchgeführt wird);
q) Ergänzung von empfohlenen Prüfspannungen in 6.2.1 (vorher 7.1.4) für Geräte, die einen Bemessungsspannungsbereich besitzen, Änderungen der Nennspannungsangaben in der zugehörigen Anmerkung und Hinzufügung von Festlegungen für externe Stromversorgungsgeräte und mehrphasige Geräte;
r) Klarstellung der Festlegungen in 6.6 zur Messung von Geräten mit eingebauten Beleuchtungseinrichtungen, wodurch die Messung des gesamten Geräts mit eingeschalteter Beleuchtungseinrichtung nach dieser Norm ermöglicht wird und eine separate Messung der Beleuchtungseinrichtung nach CISPR 15 bzw. EN 55015 dann entfällt;
s) Verlagerung der bisher im Hauptteil der Norm vorhandenen Betriebsbedingungen beim Messen von besonderen Geräten in den normativen Anhang A;
t) Streichung der Bilder 1 und 2 und Hinzufügung der Bilder 10 bis 19 sowie der Bilder A.3 bis A.5;
u) Hinzufügung von Festlegungen zu den Betriebsbedingungen beim Messen von Staubsaugern in A.1.1 einschließlich selbststeuernde Staubsauger (Staubsaugerroboter) sowie von Reinigungsgeräten in A.1.1.6 und A.8.11, beim Messen von Haartrocknern, Heizlüftern und ähnlichen Geräten in A.1.8 (vorher 7.3.1.8), beim Messen von Kühl- und Gefriergeräten mit Innenraumbeleuchtung in A.1.9 (vorher 7.3.1.9), beim Messen von Waschmaschinen in A.1.10 (vorher 7.3.1.10), beim Messen der gestrahlten Störaussendung von Klimageräten in A.1.20.5, beim Messen von elektromechanischen Temperaturreglern in A.5.1 (vorher 7.2.4);
v) Änderung der in A.9.2 (vorher Anhang B.3) festgelegten Betriebsbedingungen für die Messung von Induktionskochzonen mit mehr als einer Induktionsspule, dass nur eine Messung durchgeführt werden muss, während sämtliche Induktionsspulen in Betrieb sind;
w) Vertauschung der Reihenfolge der Anhänge C und D.