Dieses Dokument legt die erforderlichen Anforderungen, Prüfverfahren und Prüfergebnisse für auf Schiffen mitgeführte Ausrüstungen fest, bei denen Normen zum Schutz vor Cybervorfällen erforderlich sind.
Navigations- und Funkkommunikationsausrüstungen werden nach der Festlegung durch den Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS, en: „ International Ship and Port Faci-lity Security Code“) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO, en: „International Maritime Organi-zation“) im Allgemeinen in gesperrten Bereichen installiert. Dies begründet sich auf der Bedeutung von Navigations- und Funkkommunikationsausrüstungen für die Sicherheit der Navigation. Im Norm-Entwurf werden die gesperrten Bereiche als Sicherheitsbereiche mit implementierten Sicherheitsmaßnahmen angesehen.
Zuständig ist das DKE/K 738 "Elektronische Navigationsinstrumente" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.