Die Anforderungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sind national unterschiedlich festgelegt, z. B. durch nationale Gesetze und Verordnungen, Europäische oder nationale Normen sowie weitere Dokumente.
Mindestanforderungen für den Betrieb elektrischer Anlagen wurde auf europäischer Ebene in der Norm EN 50110-1 vereinbart und festgelegt. Die zusätzlich zu EN 50110-1 in den verschiedenen Europäischen Ländern zu beachtenden nationalen Regelungen durch Gesetze und Verordnungen sowie andere Normen unterscheiden sich von Land zu Land auch in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Um die zu beachtenden Anforderungen für die CENELEC-Mitgliedsländer transparent zu machen, enthält der Teil 2 zur EN 50110 eine Aufzählung nationaler normativer Anhänge (einer pro Land), die sowohl gegenwärtige geltende Sicherheitsanforderungen als auch nationale Ergänzungen zu den Mindestanforderungen nach EN 50110-1 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Europäischen Norm enthalten. Die nationalen Anhänge – soweit vorhanden – wurden von dem jeweiligen CENELEC-Mitgliedsland zusammengestellt und aktualisiert.
Die vorgeschlagene Überarbeitung von DIN EN 50110-2 (VDE 0105-2) enthält nun eine einheitliche Struktur der nationalen Anhänge, die einleitend erläutert wird.
Zuständig ist das DKE/K 224 "Betrieb elektrischer Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.