Die Norm behandelt die Sicherheit von Elektrofischereigeräten mit deren Hilfe Wasser für den Fischfang elektrifiziert werden kann oder Sperren gegen alle im Wasser lebenden Tiere errichtet werden.
In Anhängen werden gesonderte Anforderungen an Elektrofischereigeräte, die auf Booten montiert werden können und an Elektrofischereigeräte mit Verbrennungsmotor, aufgeführt.
Die Bemessungsspannung der in dieser Norm beschriebenen Geräte beträgt maximal 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte. Bei Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen kann die Bemessungsspannung auch bis zu 1 000 V betragen.
Diese Norm deckt für die oben aufgeführten Geräte die grundsätzlichen Elemente der Sicherheitsgrundsätze für elektrische Ausrüstung zur Benutzung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (LVD – 2006/95/EG) ab.
Mit dem A12 wird der Norm eine A-Abweichung der Schweiz hinzugefügt, die mit der Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei in der Schweiz zum 01.05.2017 die Anwendung von Produkten nach dieser Norm betrifft.
Zuständig ist das DKE/UK 531.1 "Elektrofischerei" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.