Dieser Teil von IEC 60384 gilt für Gleichspannungs-Festkondensatoren mit Bemessungsspannungen nicht größer als 6300 V, aufgebaut aus Polyethylen-Terephthalat als Dielektrikum und dünnen Metallfolien als Belägen. Für Kondensatoren mit Bemessungsspannungen oberhalb 1 000 V können zusätzliche Prüfungen und Anforderungen in der Bauartspezifikation festgelegt werden.
Kondensatoren nach dieser Norm sind für den Einsatz in elektronischen Geräten vorgesehen.
Kondensatoren für Funkentstörung sind nicht eingeschlossen, werden jedoch von IEC 60384 14 erfasst. Diese Norm legt für die beschriebene Art von Kondensatoren die bevorzugten Bemessungswerte und Eigenschaften fest, wählt aus IEC 60384 1 die geeigneten Verfahren zur Qualitätsbewertung, Prüfungen und Messverfahren aus und nennt allgemeinen Anforderungen an das Betriebsverhalten. Prüfschärfegrade und Anforderungen in Bauartspezifikationen müssen gleich oder höher sein als die Anforderungsstufe dieser Rahmenspezifikation. Ein schlechteres Betriebsverhalten ist nicht zulässig.
Zum leichteren Erkennen des Kondensators und zum Vergleich mit anderen Kondensatoren muss die Bauartspezifikation eine Umrisszeichnung enthalten. Die Bauartspezifikation muss die Montageart für übliche Anwendungen sowie für die Prüfungen „Schwingen“ und „Dauerschocken“ oder „Schocken“ festlegen. Die Konstruktion eines Kondensators kann bei seiner Verwendung besondere Montagemittel erfordern. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach IEC 60384 1und die Bemessungsspannung und Bemessungsgleichspannung. Die Summe aus Gleichspannung und Scheitelwert der Wechselspannung am Kondensator darf die Bemessungsspannung nicht überschreiten. Der Scheitelwert der Wechselspannung darf bei den angegebenen Frequenzen die angegebenen Prozentwerte der Bemessungsspannung und in jedem Fall 280 V nicht übersteigen. Bemessungsgleichspannung ist die höchste Gleichspannung, die bei Bemessungstemperatur dauerhaft am Kondensator anliegen darf. Abschnitt 2 beschreibt die bevorzugte Bemessungswerte und Eigenschaften, Abschnitt 3 die Qualitätsbewertungsverfahren und Abschnitt 4 die Prüfungen und Messverfahren.
Zuständig ist das DKE/K 611 "Kondensatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.