Der menschliche Körper muss vor den Wirkungen ionisierender Strahlung geschützt werden. Die stochastischen Wirkungen werden durch den Grenzwert für die effektive Dosis berücksichtigt, während Gewebereaktionen durch die Grenzwerte für spezifische Organe berücksichtigt werden.
Zum Schutz der Haut des gesamten Körpers, der Extremitäten und der Augenlinse werden von der Internationalen Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection; ICRP) verschiedene Dosisgrenzwerte empfohlen. Es sind spezielle Dosimetrieverfahren erforderlich, um diese Dosiswerte zu überwachen und die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Grenzwerten festzustellen.
Es gibt einige Situationen, in denen die korrekte Feststellung der Exposition der Haut, der Extremitäten und der Augenlinse bedeutsam sein kann. Für die Augenlinse gibt es z. B. bei erhöhten Strahlenexpositionen das Risiko von strahleninduzierten Trübungen und Katarakten.
Die Überwachung der Extremitäten und der Augenlinse erfolgt dabei nicht immer direkt, und es gibt viele praktische Probleme, die sich aus der Durchführung der Überwachung am Arbeitsplatz ergeben können.
Diese Norm stellt eine Anleitung zur Verfügung, wie und wann diese Überwachung in den verschiedenen Arten von Arbeitsplatzfeldern durchgeführt werden sollte.
Zuständig ist das DKE/GK_852 "Strahlenschutzdosimeter" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN_und VDE.