Diese Europäische Technische Spezifikation ist dafür vorgesehen, in Verbindung mit der Norm zur Behandlung von EAG für Photovoltaik-Module EN 50625-2-4 und der Technischen Spezifikation der Schadstoffentfrachtung - Allgemeines CLC/TS 50625-3-1:2015 verwendet zu werden.
Es wurden Ziel- und Grenzwerte der Analysen für Behandlungsanforderungen für Photovoltaik-Module in ein Dokument aufgenommen, das überarbeitet werden kann, um sowohl die praktische Erfahrung als auch Änderungen in den Behandlungstechnologien zu berücksichtigen
Zuständig ist das K 191 "Umweltschutz und Nachhaltigkeit bei Produkten in der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.