Diese Norm gilt für Schleifer, Polierer und Schleifer mit Schleifblatt, jeweils einschließlich Winkel-, Gerad- und Senkrecht-Maschinen, mit einer maximalen Bemessungskapazität von 230 mm. Für Schleifer überschreitet die Bemessungsdrehzahl nicht eine Umfangsgeschwindigkeit des Einsatzwerkzeugs von Bemessungskapazität von 80 m/s.
Diese Anforderungen an die Größe von Flanschen für gekröpfte Schleifscheiben wurden durch diese Änderungen angepasst.
Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.