Diese Vornorm legt die technischen Leitlinien zu den Anforderungen für Erzeugungsanlagen fest, die parallel mit einem Verteilnetz betrieben werden können.
Falls Einstellungen festzulegen und/oder zur Verfügung zu stellen sind, verweist diese Vornorm aus praktischen Gründen auf den Verteilnetzbetreiber (VNB), selbst wenn diese Einstellungen von einem anderen Akteur gemäß nationalem oder europäischem Ordnungsrahmen festzulegen und/oder zur Verfügung zu stellen sind.
ANMERKUNG 1 Dies schließt europäische Netzkodizes und ihre nationale Umsetzung sowie weitere nationale Vorschriften ein.
ANMERKUNG 2 Weitere nationale Vorschriften, insbesondere zum Anschluss an das Verteilnetz und den Betrieb der Erzeugungsanlage, können gelten.
Die Anforderungen dieser Technischen Spezifikation gelten für alle Erzeugungsanlagen, elektrische Maschinen und elektronische Ausrüstung, die die folgenden Bedingungen, unabhängig von der verwendeten Primärenergiequelle und unabhängig vom Vorhandensein von Verbraucher im Netz des Anlagenbetreibers, erfüllen:
- Umwandlung einer beliebigen Primärenergie in Wechselstrom;
- Anschluss an ein Niederspannungsnetz und Bemessungsströme über 16 A je Phase;
- die unter normalen Netzbetriebsbedingungen parallel mit diesem Verteilnetz betrieben werden sollen.
ANMERKUNG 3 Erzeugungsanlagen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 16 A je Phase sind in EN 50438 geregelt.
ANMERKUNG 4 Erzeugungsanlagen, die an ein Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, gehören zum Anwendungsbereich von CLC/TS 50549-2.
Sofern nicht anders durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) angegeben, können Erzeugungsanlagen, die an ein Mittelspannungsnetz angeschlossen sind und eine Scheinleistung von bis zu 100 kVA aufweisen, als Alternative zu den Anforderungen von CLC/TS 50549-2 mit dieser Technischen Spezifikation übereinstimmen. Ein anderer Schwellwert darf durch den VNB festgelegt werden.
Diese Vornorm legt Vorraussetzungen für den Anschluss fest.
Diese Vornorm erkennt das Vorhandensein Nationaler Normen, Netzkodizes und spezifischer technischer Anforderungen der VNBs an. Diese sollten eingehalten werden.
Anmerkung zur Übersetzung: Aufgrund des europäischen Rahmens ist hier "sollten" formuliert, in der nationalen Umsetzung müssen gemäß dem nationalen Vorwort die Anforderungen der VNBs eingehalten werden
Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind:
- die Auswahl und Beurteilung des Netzanschlusspunktes;
- Beurteilung der Beeinflussung des Stromnetzes;
- Anschlussbeurteilung;
- sowohl beabsichtigter als auch unbeabsichtigter Inselbetrieb der Erzeugungsanlagen, bei dem kein Teil des Verteilnetzes beteiligt ist;
- Rückspeisefähige Antriebe, die für eine kurze Dauer Energie in das Verteilnetz einspeisen;
- Anforderungen zur Personensicherheit, da diese bereits angemessen durch bestehende Europäische Normen geregelt ist.
Zuständig ist das DKE/K 261 "Systemaspekte der elektrischen Energieversorgung" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.