Dieser Teil von EN 60598 legt Anforderungen an Lichterketten zur Verwendung in Innenräumen oder im Freien fest für in Reihe oder parallel geschaltete oder einer Kombination aus in Reihe und parallel geschaltete Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V.
Für Kombinationen, bei denen Lichtschläuche (sogenannte verschlossene Lichterketten) eingebunden sind, müssen diese IEC 60598-2-21 entsprechen.
Lichterketten die mit lösbaren Teilen angeboten werden, z. B. ornamentartige oder dekorative Teile, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Für Lichterketten mit Steckfassungen gelten die entsprechenden Anforderungen dieses Teils.
Bei Lichterketten mit nicht genormten Lampen (z. B. Lampen mit Stecksockel) werden die Lampen als Teil der Lichterkette angesehen und folglich in die Prüfungen einbezogen.
Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.