Diese Norm legt Entwurfsanforderungen für Photovoltaikanlagen (PV), einschließlich der Verdrahtung der Gleichstromanlage, elektrischen Schutzeinrichtungen, Schaltgeräten und Erdungseinrichtungen dar. Der Anwendungsbereich beinhaltet alle Teile der PV-Anlage bis zu den, aber nicht einschließlich der Energiespeichereinrichtungen, dem Leistungsumrichter oder den Lasten. Eine Ausnahme bilden Vorrichtungen, die mit dem Leistungsumrichter in Beziehung stehen, die nur dann abgedeckt werden, wenn Themen der Gleichstromsicherheit eingeschlossen sind. Der Verbund von kleinen DC-Stromrichtern, die für die Verbindung von einem oder zwei PV-Modulen vorgesehen sind, ist auch enthalten.
Das Ziel dieser Norm ist es, die konstruktionsbedingten Sicherheitsanforderungen zu behandeln, die sich aus den besonderen Merkmalen von Photovoltaiksystemen ergeben. Gleichstromsysteme und insbesondere PV-Anlagen stellen zusätzlich zu den Gefahren, die von herkömmlichen Wechselstromsystemen abgeleitet werden, einige Gefährdungen dar; einschließlich der Fähigkeit Lichtbögen mit Strömen, die nicht größer als die normalen Betriebsströme sind, zu erzeugen und aufrechtzuerhalten.
In netzgekoppelten Systemen sind die Sicherheitsanforderungen dieser Norm jedoch in kritischer Weise von den Wechselrichtern, die mit den PV-Anlagen verbunden sind und den Anforderungen von IEC 62109-1 und IEC 62109-2 entsprechen, abhängig.
PV-Anlagen mit weniger als 100 W und weniger als 35 V Leerlaufgleichspannung bei STC sind nicht durch diese Norm abgedeckt. PV-Anlagen mit mehr als 200 kW bei STC sind nicht durch diese Norm abgedeckt. Die allgemeinen Anforderungen dieser Norm dürfen jedoch auf größere Anlagen angewandt werden.
Zuständig ist das DKE/K 373 "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.