Dieser Teil von EN 50598 legt Grundsätze der Implementierung eines umweltbewussten Produktdesign, der Bewertung der Ökodesignleistung und der Kommunikation der möglichen Umweltwirkungen von Antriebs- und Motorsystemen für Anwendungen im Leistungsbereich von 0,12 kW bis 1 000 kW fest. Die Erstellung von Deklarationen zu den möglichen Umweltwirkungen eines Motorsystems oder der Veröffentlichung von Umweltaussagen zu dessen Komponenten in einer Umweltdeklaration oder einem sogenannten Fußabdruck ist das Ergebnis eines Prozesses des umweltbewussten Gestaltens. Dieser erfordert die Erkennung, Messung und Angabe der jeweiligen Auswirkungen verschiedener Prozessschritte bzw. Nutzungsszenarien innerhalb des gesamten Produktlebenszyklus. Ziel dieser Norm, die auf den in DIN EN 62430 beschriebenen Grundsätzen beruht, ist die Reduktion potenzieller Umweltwirkungen für die Komponenten eines Motorsystems nach der Definition aus Teil 1 der Reihe EN 50598. Im Detail legt diese Europäische Norm den Inhalt von zwei verschiedenen Arten von Umweltdeklarationen fest: – die Grundversion, eine Typ II-Umweltdeklaration mit Basisdaten und qualitativen Angaben zum Ökodesign, wie in EN ISO 14021 festgelegt; – die Vollversion, eine Typ III-Umweltdeklaration, wie in EN ISO 14025 festgelegt, einschließlich quantitativ bewerteter möglicher Umweltauswirkungen. Hierfür wurden Produktkategorie-Regeln für Motorsystemkomponenten aufgenommen, um eine harmonisierte Methodik für die Erstellung von Ökobilanzen sicherzustellen.
Zuständig ist das DKE/K 226 "Ausrüstung von Starkstromgeräten und -anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.