Gegenüber DIN EN 60079-1 (VDE 0170-5):2008-04 und DIN EN 60079-1 Berichtigung 1 (VDE 0170-5 Berichtigung 1):2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Ergänzung für katalytische Sensoren für tragbare Detektoren explosiver Gase in 4.2;
b) besondere Anforderungen an nicht für Reparaturen vorgesehene zünddurchschlagsichere Spalte in 5.1;
c) Ergänzung zünddurchschlagsichere Spalte mit galvanische Beschichtungsdicken über 0,008 mm in 5.1;
d) Ergänzung für mehrstufige Spalte in 5.2.9;
e) Ergänzung für die maximale Spaltweite für ebene, zylindrische oder zusammengesetzte Spalte von 9,5 mm Länge und einem Volumen größer 2 000 cm3 in Tabelle 2;
f) erweitere Anforderungen an mechanische Sicherungsmaßnahmen in 6.1.2;
g) Ergänzung der Anforderungen an mechanische Sicherungsmaßnahmen für verklebte Spalte in 6.1.2;
h) Beurteilungskriterien für nicht dichte Spalte in 6.1.2;
i) Ergänzung für Verbindung zwischen Metall und Glas in 6.2;
j) Ausschluss von Gehäusematerialien in Atmosphären mit Acetylen in 12.8;
k) Ergänzung für Gruppe I, Einführungen ohne Gewindespalte in 13.1;
l) Ergänzung für Gruppe I, Einführungen in druckfeste Gehäuse, Bohrungen ohne Gewinde in 13.3;
m) Ergänzung für Gruppe I, Einführungen in druckfeste Gehäuse, Kabel- und Leitungseinführungen in 13.4;
n) Änderung der Bedingungen für die Belastung der Prüfung zur Funkenlöschung für Steckvorrichtungen und Steckverbinder in 13.6.4;
o) Ergänzung um eine weitere Option für das erste Verfahren der Überdruckprüfung in 15.2.3.2;
p) Ergänzung zum ersten Verfahren der Überdruckprüfung für tiefe Temperaturen bei kleinen Geräten in 15.2.3.2;
q) Ergänzung der Prüfung auf Zünddurchschlagsicherheit der Gruppe IIC mit Sauerstoffanreicherung in 15.3.3.4;
r) Ergänzung der Prüfung für Gleichstrom-Geräte, umschlossene Schalteinrichtungen, in 15.5;
s) Ergänzung der Korrekturfaktoren für tiefe Temperaturen an kleinen Geräten bei der Stückprüfung in 16.1.2;
t) Ergänzung der Stückprüfung um die Möglichkeit zum Prüfen geschweißter Konstruktionen in 16.3;
u) Ergänzung der Stückprüfung um die Möglichkeit der Chargenprüfung in 16.6;
v) Ergänzung der Anforderungen an die Kriechstromfestigkeit und Kriechstrecken von nichtmetallischen Gehäusen und nichtmetallischen Teilen von Gehäusen in 19.2;
w) Erweiterung der Kennung um die Schutzniveaus in 20;
x) Aufnahme von Angaben, wenn die Reparatur von druckfesten Spalten nicht vorgesehen ist, in die Betriebsanleitung in Abschnitt 21;
y) Ergänzung der Bewertungskriterien bei Undichtigkeiten für Durchführungen in C.2.1.4;
z) Ergänzung der Anforderungen an druckfeste Spalte, Spalte ohne Gewinde, der Gruppe I in C.2.2.2;
aa) Ergänzung für konstruktive Anforderungen an Ex-Verschlussstopfen, Konstruktion ohne Gewinde für Gruppe I in C.2.3.4;
bb) Erweiterung um Werte für das Anzugsdrehmoment von Gewindegrößen < 16 mm in Tabelle C.1;
cc) Erweiterung um Werte für das Anzugsdrehmoment von NPT-Gewinden in Tabelle C.2;
dd) Ergänzung der Angaben der Kennzeichnung an Ex-Bauteilgehäusen in D.3.8;
ee) Ergänzung der Angaben im Zertifikat von Ex-Bauteilgehäuse in D.3.10;
ff) Ergänzung der Verfahren zur Nutzung einer Ex-Bauteilbescheinigung zum Erhalt einer Betriebsmittelbescheinigung in D.4.1;
gg) hinzufügen von Zellen des Typs B in Tabelle E.1;
hh) entfernen der Zellen des Typs T bei den akzeptablen Primärzellen in Tabelle E.1;
ii) hinzufügen von Lithium-Ionen Zellen zu den akzeptablen Sekundärzellen in Tabelle E.2;
jj) Aufnahme eines möglichen Aufbaus ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Zellumpolung oder durch Ladungsumpolung durch eine andere Zelle der gleichen Batterie in E.4.3;
kk) Ergänzung von weiteren Batterietypen für die Ladung von Sekundärzellen innerhalb druckfester Gehäusen in E.5.1;
ll) hinzufügen eines neuen normativen Anhangs G für zusätzliche Anforderungen an druckfeste Gehäuse mit innerer Freisetzungsquelle (containment system);
mm) hinzufügen eines neuen normativen Anhangs H, Anforderungen an umrichtergespeiste Maschinen mit druckfester Kapselung „d“.