Diese Norm legt die Vorgehensweise und die Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit von Messungen der Quanteneffizienz von lumineszierenden Nanomaterialien fest. Der Begriff lumineszierende Nanomaterialien umfasst Nanoobjekte wie z. B. Quantenpunkte, Nanophosphore, Nanopartikel, Nanofasern, Nanokristalle, Nanoplättchen und Strukturen, die diese Materialien enthalten. Die Nanomaterialien können entweder dispergiert in der Flüssigphase vorliegen (z. B. kolloidale Suspensionen von Quantenpunkten) oder als Feststoff (z. B. Nanofasern, die lumineszierende Nanopartikel enthalten). Dieser Dokument behandelt sowohl relative Messungen an lumineszierenden Nanomaterialien in der Flüssigphase als auch absolute Messungen in flüssigen und festen Nanomaterialien.
Zuständig ist das DKE/K 141 "Nanotechnologie" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.