Dieser Teil der Normenreihe IEC 62282 beschreibt die Prüfverfahren für die elektrische und thermische Leistung sowie für die Umweltverträglichkeit von kleinen stationären Brennstoffzellen-Energiesystemen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ausgang: elektrische nominale Leistungsabgabe unter 10 kW;
- Ausgangbetriebsweise: Netzparalleler, netzunabhängiger oder Insel-Betrieb mit einphasigem Wechselstrom- oder dreiphasigem Drehstrom-Ausgang bis zu 1 000 V oder Gleichstromausgang bis 1 500 V;
ANMERKUNG Die Beschränkung auf 1 000 V ist Folge der Definition "Niederspannung" in IEV (IEV 601-01-26)
- Betriebsdruck: maximal zulässiger Betriebsdruck unter 0,1 MPa (absolut) für die Brennstoff- und Oxidationsmittel-Passagen;
- Brennstoff: gasförmige Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggas, Propan, Butan, Wasserstoff u. a.) oder flüssige Brennstoffe (Kerosin, Methanol u. a.);
- Oxidationsmittel: Luft.
Diese Norm gilt für Brennstoffzellen-Energiesysteme, deren vorrangiger Zweck die Darstellung elektrischer Energie ist und die erst danach das Nebenprodukt Wärme nutzen. Demzufolge sind Brennstoffzellen-Energiesysteme, deren Hauptaufgabe die Wärmenutzung ist und erst danach die Nutzung des Neben¬produkts Strom, außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm.
Diese Norm gilt auch für alle Energiesysteme mit integrierten Batterien einschließlich der Energiesysteme, in denen Batterien intern oder durch externe Quellen geladen werden.
Diese Norm gilt nicht für zusätzliche Hilfswärmequellen zur Wärme Bereitstellung.
Zuständig ist das DKE/K 384 "Brennstoffzellen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.