Dieses Projekt gilt für die Sicherheit elektrischer Luftreinigungsgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt.
In diesem Normenänderungsvorschlag werden Luftreinigungsgeräte, die mit UVC-Strahlern arbeiten, berücksichtigt. Diese Technik wird schon seit längerem in gewerblichen Bereichen, wie in Krankenhäusern und Restaurants (z.B. der Abluftreinigung der Dunstabzugshauben), eingesetzt. Sie hält nun mehr und mehr Einzug in Geräte, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Mit der UV-Strahlung sollen Keime und Mirkoorganismen abgetötet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die UV-Strahlung nicht den Anwender, ob im normalen Betrieb oder bei einer Wartung, gefährdet. Weiterhin kann die UV Strahlung, gerade bei dauerhafter Einwirkung, Materialien verändern (z.B. Aushärtung oder Farbverlust bei Kunsstoffen wie Kabelisolierungen). Die Prüfungen wurden dahingehend erweitert.
Zuständig ist das DKE/UK 511.10 "Kleingeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.