Diese VDE-Anwendungsregel gilt für die Entwicklung von Produkten und Systemen, die Technologien und soziales Umfeld miteinander verbinden mit dem Ziel, die Lebensqualität für Menschen zu verbessern (AAL-Produkte). Sie spezifiziert die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Produkten, die speziell als technische Assistenzsysteme konzipiert werden oder im Rahmen eines „Design-for-All“-Ansatzes von vornherein derart gestaltet werden sollen, dass sie für möglichst viele Menschen ohne Anpassung verwendbar sind.
Nach der Klärung der Frage, ob für die vorgesehene Entwicklung besondere Bestimmungen zu beachten sind, erfolgt eine Gliederung der Produkte nach Zweckbestimmung bzw. gestellte Aufgabe. Für Hilfsmittel wird die Gliederung nach DIN EN ISO 9999 kurz vorgestellt.
Schließlich wird die generelle Vorgehensweise bei der Vorentwicklung von AAL-Produkten ausführlich beschrieben und grafisch dargestellt. Durch diese Festlegungen soll sichergestellt werden, dass so wichtige Aspekte wie Einbeziehung der Endanwender, Verträglichkeit von Nutzeranforderungen und Produkteigenschaften, Interoperabilität und Gebrauchstauglichkeit frühzeitig berücksichtigt werden.
Schließlich werden in einem Anhang Hinweise auf nützliche Publikationen auf dem Gebiet des technikunterstützten Lebens (AAL) gegeben.
Zuständig ist der Bereich „Standardisierung“ des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.