Dieser Teil der IEC 60204 gilt für die elektrische und elektronische Ausrüstung von Nähmaschinen, Näheinheiten und Nähanlagen, die besonders für die gewerbsmäßige Verwendung in der nähenden Industrie gebaut sind. Er ändert und ergänzt die Anforderungen, die in der DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1) beschrieben sind.
Dieser Teil der Internationalen Norm gilt für Näheinheiten und Nähanlagen, die in trockenen und gepflegten Räumen aufgestellt sind und trockenes Nähgut verarbeiten, z. B. in der Bekleidungsindustrie. Werden Näheinheiten und Nähanlagen in anderen als trockenen und gepflegten Räumen eingesetzt, so können weitergehende Maßnahmen, die zu vereinbaren sind, erforderlich werden.
Anforderungen für Nähmaschinen für den Hausgebrauch sind in der DIN EN 60335-2-28 (VDE 0700-28) beschrieben.
Diese Norm erfüllt die Anforderungen in Anhang I der EU-Richtlinie 2004/108/EG und deckt die notwendigen Anforderungen nach 1.5.1 in Anhang I der EU-Richtlinie 2006/42/EG ab.
Die Ausrüstung, die von diesem Teil abgedeckt wird, beginnt an der Netzanschlussstelle der elektrischen Ausrüstung der Maschine (siehe 5.1) und gilt für den Betrieb von Nennspannungen bis einschließlich 1 000 V Wechselspannung oder bis einschließlich 1 500 V Gleichspannung zwischen den Leitern und mit Nennfrequenzen bis einschließlich 200 Hz.
Im Anhang AA werden die normativen Anforderungen an die elektromagnetsiche Verträglichkeit beschrieben.
Die Norm enthält nicht alle Anforderungen (z. B. Schutzeinrichtung, Verriegelung, Steuerung), die notwendig sind, um Personen gegen andere als elektrische Gefährdungen zu schützen, und die in anderen Normen festgelegt sind.
Zuständig ist das DKE/K 225 "Elektrotechnische Ausrüstung und Sicherheit von Maschinen und maschinellen Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.