Diese Norm gilt für Trennschleifmaschinen ausgerüstet mit
- einer gebundenen verstärkten Trennscheibe Form 41 oder Form 4 oder
- einer oder mehreren Diamanttrennscheibe(n), mit Schlitzen am Umfang, sofern vorhanden, von nicht mehr als 10 mm,
und mit
- einer Bemessungsdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit der Trennscheibe bei Bemessungskapazität 100 m/s nicht überschreitet, und
- einer Bemessungskapazität der Trennscheibe zwischen 55 mm und 410 mm.
Diese Maschinen dienen zum Trennschneiden von Werkstoffen wie Metall, Beton, Mauerwerk, Glas und Fliesen.
Gegenüber DIN EN 60745-2-22 (VDE 0740-2-22):2012-04 wurden folgende Änderung vorgenommen:
a) Anforderungen und Prüfungen für Mauernutfräsen ergänzt.
Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.