E DIN IEC/TS 62668-2 DIN SPEC 42668-2:2013-08

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Luftfahrtelektronik-

Prozessmanagement - Verhinderung von Produktfälschung - Teil 2: Handhabung von elektronischen Bauelementen nichtkonzessionierter Herkunft (IEC 107/207/CD:2013)

Kurzdarstellung

Diese Technische Spezifikation definiert Anforderungen zur Vermeidung des Gebrauchs von gefälschten, wiederverwerteten und betrügerischen Bauelementen, wenn diese Bauelemente außerhalb von Netzwerken konzessionierter Vertreiber für den Einsatz in den Industrien der Luft- und Raumfahrt und Verteidigung sowie in Hochleistungsanwendungen (ADHP – Aerospace, Defence and High Performance) beschafft werden. Diese Praktik wird als Ausnahme nur dann angewendet, wenn keine angemessenen und geeigneten Alternativen vorhanden sind. Diese Spezifikation ist zusammen mit IEC/TS 62239-1 und IEC/TS 62668-1 anzuwenden
Die Luftfahrtelektronikindustrie hat eine Verantwortung für die Sicherstellung, dass alle produzierten Luftfahrt¬ausrüstungen/-geräte eine erwartete Produktlebensdauer haben, die der erwarteten Reparatur- und Betriebs¬lebensdauer entspricht, damit eine Gefährdung der Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Hersteller von Originalausrüstungen/-geräten (OEM) berechnen üblicherweise eine Vorhersage der mittleren Dauer zwischen Ausfällen (MTBF) und gegebenenfalls der mittleren Dauer bis zum Ausfall (MTTF). Diese Berechnungen gehen davon aus, dass alle Bauelemente zum Zeitpunkt des Einsatzes in der Luftfahrtanwendung neu sind oder als „ungebrauchte“ Bauelemente gelten und dass keine nutzbare Lebensdauer der Bauelemente verbraucht wurde und/oder keine „unsicheren“ Bauteilbedingungen angewendet wurden. Obwohl dieses Dokument für die ADHP-Industrie erstellt wurde, kann es auch von anderen Industrien für Hochleistungs- und hochzuverlässige Systeme nach eigenem Ermessen angewendet werden.
IEC/TS 62668-1 minimiert Fälschungs-, Wiederverwertungs- und Betrugsaktivitäten durch die Bereitstellung von Leitlinien und Anforderungen zur Wahrung des geistigen Eigentums und durch die Empfehlung, rückverfolgbare Bauelemente vom OCM oder dessen konzessionierten Vertreibern zu beziehen. Für den Einkauf von Bauele¬menten außerhalb des Netzwerks konzessionierter Vertreiber verweist IEC/TS 62668 1 auf diese Spezifikation IEC/TS 62668-2.
OEM-Unternehmen stehen zahlreiche Bezugskanäle für die Beschaffung von Bauelementen für ihre Ausrüstungen/Geräte zur Verfügung. Die Sicherstellung, dass der Prozess zur Beschaffung elektronischer Bauelemente stabil ist, liegt in der Verantwortung des Herstellers der Originalausrüstungen/-geräte. Der OEM oder sein Unterauftragnehmer – einschließlich der in dessen Namen tätigen Einkäufer –, der die Aufträge für diese Bauelemente erteilt, muss Bestellungen direkt bei einem Bauelementehersteller, dessen Vertreter oder konzessioniertem Vertreiber vornehmen. Nur mit diesem Beschaffungssystem kann die Übereinstimmung der Bauelemente mit den jeweiligen Spezifikationen sowie deren Herkunft garantiert werden. Unter bestimmten, außergewöhnlichen Umständen und nach Erschöpfung aller Möglichkeiten innerhalb des konzessionierten Systems darf der OEM beschließen, Bauelemente über ein Netzwerk nichtkonzessionierter Vertreiber zu beziehen. Der Einkauf über nichtkonzessionierte Kanäle gilt als Ausnahmeprozess, für den der OEM voll verantwortlich ist.
Der OEM ist verantwortlich für die Sicherstellung, dass seine Produkte keine gefälschten Bauelemente enthalten. Außerdem garantiert er, dass die Zuverlässigkeit seiner Ausrüstungen/Geräte, wenn sie Bauelemente enthalten, die von nichtkonzessionierten Quellen bezogen wurden, nicht beeinträchtigt ist. Der OEM muss über einen Managementplan zur Verhinderung von Produktfälschung verfügen, um mit IEC/TS 62668-1 übereinzustimmen.
Zuständig ist das DKE/K 684 "Process Management for Avionics" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Beziehungen

Enthält:

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26.04.2013 Historisch
107/207/CD:2013-04

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.08.2013
Bereitstellungsdatum
19.08.2013
Einspruchsfrist
19.10.2013
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Daniel Failer
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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Referatsassistenz
Marina El Sleiman
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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