Kurzdarstellung
Wie in den höheren Spannungsebenen werden zukünftig auch die in Niederspannungsnetze einspeisenden Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung beteiligt. Sie haben daher während des normalen Netzbetriebes ihren Beitrag zur Spannungshaltung im Niederspannungsnetz zu leisten. Aus diesem Grund wurde die Anwendungsregel VDE AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz -Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ vom FNN erarbeitet und im August 2011 in das VDE-Normenwerk aufgenommen. Dadurch haben sich Änderungen für den Netzanschluss von PV-Anlagen ergeben, die sich auch auf die DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) auswirken.
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss an das Niederspannungsnetz zu beachten sind, damit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftgesetzes auch mit wachsendem Anteil an dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten bleiben und die in der DIN EN 50160 formulierten Grenzwerte der Spannungsqualität eingehalten werden können.
Aus diesem Grund musste die DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) an die VDE-AR-N 4105 angepasst werden. Die Anpassung erfolgte in der Art, dass alle mit der VDE-AR-N 4105 festgelegten Anforderungen nicht in der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) wiederholt werden. Sofern erforderlich wurde in einzel¬nen Abschnitten der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) auf relevante Abschnitte der VDE AR N 4105 verwiesen.
Ähnliches gilt für die Typprüfung. Auch hier erfolgte die Anpassung in der Art, dass alle mit der DIN V VDE V 0124 100 (VDE V 0124 100) „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung - Prüfanforderungen an Erzeugungseinheiten vorgesehen zum Anschluss und Parallelbetrieb am Niederspannungsnetz“ festgelegten Anforderungen nicht in der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) wiederholt werden. Somit wurde sofern erforderlich in einzelnen Abschnitten der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) auf relevante Abschnitte der DIN V VDE V 0124 100 (VDE V 0124 100) verwiesen.
Die selbsttätig wirkende Schaltstelle wird als Sicherheitsschnittstelle zwischen der Erzeugungsanlage und dem Niederspannungsnetz eingesetzt und dient als Ersatz für eine jederzeit dem Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion. Sie verhindert eine unbeabsich¬tigte Einspeisung der Erzeugungsanlage in einen vom übrigen Verteilungsnetz getrennten Teilnetz (Inselnetzbetrieb) und schützt damit zusätzlich zu den in DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), 6.2 vorgeschriebenen Maßnahmen
- das Betriebspersonal gegen Spannung am getrennten Teilnetz,
- Betriebsmittel gegen unzulässige Spannungen und Frequenzen,
- Verbraucher gegen unzulässige Spannungen und Frequenzen und
- Betriebsmittel gegen die Speisung von Fehlern durch die Erzeugungsanlage.
Im Falle von Fehlern im Niederspannungsnetz schützt die selbsttätig wirkende Schaltstelle die Erzeu¬gungsanlage gegen
- unzulässige Spannungen und
- unzulässige Frequenzen.
Die selbsttätige Schaltstelle schützt die Erzeugungsanlage nicht gegen Überlast und Kurzschluss. Dieser Schutz ist anderweitig gemäß DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) und DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530) sicherzustellen.
Zuständigist das K 373 „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss an das Niederspannungsnetz zu beachten sind, damit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftgesetzes auch mit wachsendem Anteil an dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten bleiben und die in der DIN EN 50160 formulierten Grenzwerte der Spannungsqualität eingehalten werden können.
Aus diesem Grund musste die DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) an die VDE-AR-N 4105 angepasst werden. Die Anpassung erfolgte in der Art, dass alle mit der VDE-AR-N 4105 festgelegten Anforderungen nicht in der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) wiederholt werden. Sofern erforderlich wurde in einzel¬nen Abschnitten der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) auf relevante Abschnitte der VDE AR N 4105 verwiesen.
Ähnliches gilt für die Typprüfung. Auch hier erfolgte die Anpassung in der Art, dass alle mit der DIN V VDE V 0124 100 (VDE V 0124 100) „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung - Prüfanforderungen an Erzeugungseinheiten vorgesehen zum Anschluss und Parallelbetrieb am Niederspannungsnetz“ festgelegten Anforderungen nicht in der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) wiederholt werden. Somit wurde sofern erforderlich in einzelnen Abschnitten der DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1) auf relevante Abschnitte der DIN V VDE V 0124 100 (VDE V 0124 100) verwiesen.
Die selbsttätig wirkende Schaltstelle wird als Sicherheitsschnittstelle zwischen der Erzeugungsanlage und dem Niederspannungsnetz eingesetzt und dient als Ersatz für eine jederzeit dem Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion. Sie verhindert eine unbeabsich¬tigte Einspeisung der Erzeugungsanlage in einen vom übrigen Verteilungsnetz getrennten Teilnetz (Inselnetzbetrieb) und schützt damit zusätzlich zu den in DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), 6.2 vorgeschriebenen Maßnahmen
- das Betriebspersonal gegen Spannung am getrennten Teilnetz,
- Betriebsmittel gegen unzulässige Spannungen und Frequenzen,
- Verbraucher gegen unzulässige Spannungen und Frequenzen und
- Betriebsmittel gegen die Speisung von Fehlern durch die Erzeugungsanlage.
Im Falle von Fehlern im Niederspannungsnetz schützt die selbsttätig wirkende Schaltstelle die Erzeu¬gungsanlage gegen
- unzulässige Spannungen und
- unzulässige Frequenzen.
Die selbsttätige Schaltstelle schützt die Erzeugungsanlage nicht gegen Überlast und Kurzschluss. Dieser Schutz ist anderweitig gemäß DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) und DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530) sicherzustellen.
Zuständigist das K 373 „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN V VDE V 0126-1-1 (VDE V 0126-1-1):2006-02 und DIN V VDE V 0126-1-1/A1 (VDE V 0126 1 1/A1):2012-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) komplette Überarbeitung der Abschnitte 4 und 6 zur Anpassung an die aktuelle Normungslage im Bereich Netzkopplung VDE-AR-N 4105:2011-08 und PV-Wechselrichter DIN EN 62109-2 (VDE 0126 14 2):2012 04;
b) Streichung des Anhangs A.1 "Weitere Verfahren zur Erkennung des Inselbetriebs", da die Definition der Verfahren zur Inselnetzerkennung jetzt in VDE-AR-N 4105:2011-08 erfolgt;
c) Streichung der Anhänge A.2 "Frequenzgrenzen" und A.3 "Betrieb von Netzersatzanlagen" (Einarbeitung von E DIN VDE V 0126-1-1/A1):2012-02;
d) Streichung des Anhangs A.4 "Ausschaltungen kurzer Dauer", da die Definition des Verhaltens bei Kurzunterbrechungen jetzt in der VDE-AR-N 4105:2011-08 erfolgt;
e) Anforderungen zur "Funktionalen Sicherheit" und zur "Fehlerstromüberwachung" sind nun in DIN EN 62109-2 (VDE 0126-14-2):2012-04 und DIN VDE V 0124-100 (VDE V 0124-100):2012-07 enthalten.
a) komplette Überarbeitung der Abschnitte 4 und 6 zur Anpassung an die aktuelle Normungslage im Bereich Netzkopplung VDE-AR-N 4105:2011-08 und PV-Wechselrichter DIN EN 62109-2 (VDE 0126 14 2):2012 04;
b) Streichung des Anhangs A.1 "Weitere Verfahren zur Erkennung des Inselbetriebs", da die Definition der Verfahren zur Inselnetzerkennung jetzt in VDE-AR-N 4105:2011-08 erfolgt;
c) Streichung der Anhänge A.2 "Frequenzgrenzen" und A.3 "Betrieb von Netzersatzanlagen" (Einarbeitung von E DIN VDE V 0126-1-1/A1):2012-02;
d) Streichung des Anhangs A.4 "Ausschaltungen kurzer Dauer", da die Definition des Verhaltens bei Kurzunterbrechungen jetzt in der VDE-AR-N 4105:2011-08 erfolgt;
e) Anforderungen zur "Funktionalen Sicherheit" und zur "Fehlerstromüberwachung" sind nun in DIN EN 62109-2 (VDE 0126-14-2):2012-04 und DIN VDE V 0124-100 (VDE V 0124-100):2012-07 enthalten.
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