Gegenüber DIN EN 61000-4-5 (VDE 0847-4-5):2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Ergänzung weiterer Begriffe im Abschnitt 3 "Begriffe" und Streichung anderer Begriffe;
b) Hinzufügung von 3.2 "Abkürzungen";
c) Differenzierung der in Tabelle 1 in Abschnitt 5 angegebenen Prüfspannungen nach der Einkopplungsart (Leitung gegen Leitung bzw. Leitung gegen Masse);
d) Einfügung der Zwischenüberschrift 6.1 und Anpassung der Nummern der nachfolgenden Abschnitte;
e) Streichung des Hinweises in 6.1, dass der 10/250-Mikrosekunden-Generator zur Prüfung von Anschlüssen, die zur Verbindung mit kurzen Signalleitungen vorgesehen sind, verwendet wird;
f) Streichung des Satzes "Die Festlegungen zur Impulsform müssen eingehalten werden, ohne dass ein Prüfling angeschlossen ist" in 6.2.1;
g) Änderung der Impulsparameter - Verwendung der Impulsdauer statt der Halbwertrückenzeit in 6.2.2 sowie in den Bildern 2 und 3;
h) Änderung der Tabelle 2 und der Zeitdefinitionen in den Bildern 2 und 3 in 6.2.2;
i) Überarbeitung von 6.2.3;
j) Neustrukturierung der Festlegungen von 6.3; Einfügung der Zwischenüberschrift 6.3.1 und Anpassung der Nummern der nachfolgenden Abschnitte;
k) Ergänzung in 6.3.1, dass auch bei Kommunikationsleitungen die Reihenimpedanz des Entkoppelnetzwerks die für Datenübertragungen verfügbare Bandbreite begrenzt;
l) Änderung des Bildes zur Auswahl des Koppel-/Entkoppelverfahrens und Einführung einer Bildunterschrift (Bild 4);
m) Einfügung der Überschrift von 6.3.2 (vorher 6.3.1), dass das Koppel-/Entkoppelnetzwerk für einen Bemessungsstrom bis zu und einschließlich 200 A je Leitung ausgelegt ist;
n) Überarbeitung der in 6.3.2 (vorher 6.3.1) enthaltenen Tabellen und Bilder;
o) Einfügung der Zwischenüberschrift 6.3.3.1 und Erweiterung der Festlegungen für Koppel-/Entkoppelnetzwerke zur Verwendung bei Verbindungsleitungen;
p) Hinzufügung von 6.3.3.2 und 6.3.3.3 mit Festlegungen für Koppel-/Entkoppelnetzwerke zur Verwendung bei ungeschirmten Verbindungsleitungen;
q) Hinzufügung von 7.2 zur Verifizierung der Prüfeinrichtung und Anpassung der Nummern der nachfolgenden Abschnitte;
r) Überarbeitung von 7.3 (vorher 7.2), 7.4 (vorher 7.3) und 7.5 (vorher 7.4), u. a. der Festlegungen zur Stoßwellenprüfung von doppelt isolierten Geräten;
s) Streichung von 7.5 „Prüfaufbau für Prüfungen auf Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsleitungen“, dessen Festlegungen in andere Abschnitte eingeflossen sind;
t) Überarbeitung von 7.6 inklusive der Streichung eines der beiden Bilder;
u) Streichung von 7.6.2, 7.7 und 7.8;
v) Hinzufügung von 8.1 und Anpassung der Nummern der nachfolgenden Abschnitte;