Dieser Teil 2 der Internationalen Normenreihe behandelt die Sicherheit von Elektrozaungeräten, deren Bemessungsspannung 250 V nicht überschreitet und mit denen Zaundrähte in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich, Wildschutzzäune und Sicherheitszäune unter Strom gesetzt oder kontrolliert werden können.
Dieser Entwurf beinhaltet eine europäische Änderung, die sich auf den Anhang ZAA zu Elektrozaungeräten mit Zeitverzögerung bezieht. Sie legt fest, dass solche Geräte mit einem Warnhinweis zu versehen sind, dass diese mit einem Alarm bei Verfangen ausgerüstet sind, auf den unmittelbar zu reagieren ist. Weiterhin reduziert sie die untere Grenze für die einen Menschenkörper repräsentierende Last bei der Prüfung des Aufbaus.
Zuständig ist das UK 531.2 „Landwirtschaftsgeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.