Dieser Teil der Reihe IEC 60695 spezifiziert Einzelheiten für die Prüfung mit dem Glühdraht, die als Brennbarkeitsprüfung zur Bestimmung der Glühdrahtentzündungstemperatur (GWIT) an Prüflingen aus festen elektrischen Isolierstoffen oder anderen festen Werkstoffen ausgeführt wird.
Der GWIT ist die Temperatur, welche um 25 K (bzw. 30 K) höher liegt, als die nach dem hier genormten Verfahren angewendete maximale Prüftemperatur, bei der ein geprüftes Material
a) sich nicht entzündet, oder
b) im Falle andauernder und kontinuierlicher Verbrennung mit Flammenerscheinung jedes einzelne Auftreten von Entflammung nicht länger als 5 s anhält, und der Prüfling dabei nicht völlig verzehrt wurde.
Dieses Prüfverfahren stellt eine Materialprüfung dar, welche an einer Serie von standardisierten Prüflingen durchgeführt wird. Die damit gewonnenen Daten, sowie Daten, welche über die Prüfmethode der Glühdraht¬brennbarkeitstemperatur (GWFI) nach IEC 60695-2-12 ermittelt wurden, können dann in einem Prozess der Materialvorauswahl nach IEC 60695-1-30 herangezogen werden, um eine Bewertung der Eignung von Materialien nach der Anforderungen der IEC 60695-2-11 vorzunehmen.
Zuständig ist das DKE/K 133 "Prüfverfahren zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Produkten und Isolierstoffen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.