Diese Norm enthält Angaben zu Nennkapazitäten und Hauptmaßen von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, die vorzugsweise für Sicherheitsstromversorgungen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen oder zum Anlassen von Stromversorgungsaggregaten verwendet werden.
Für die Errichtung und den Betrieb von stationären Batterieanlagen ist zusätzlich die Sicherheitsbestimmung DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2), Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen - Teil 2: Stationäre Batterien zu beachten.
Für Antriebsbatterien ist zusätzlich die Sicherheitsbestimmung DIN EN 50272-3 (VDE 0510-3), Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen - Teil 3: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge zu beachten.
Zuständig ist das K 371 „Akkumulatoren“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.