Diese Norm gilt für alle Arten von passiven Dosimetriesystemen, die verwendet werden für die Messung
- der Tiefen-Personendosis Hp(10) (für die Ganzkörperdosimetrie),
- der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) (für beides, Ganz- und Teilkörperdosimetrie) oder
- der Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) (für die Umgebungsdosimetrie).
Sie gilt für Dosimetriesysteme zur Messung externer Photonen- oder Betastrahlung im Dosisbereich zwischen 0,01 mSv und 10 Sv und in den in der folgenden Tabelle angegebenen Energiebereichen. Alle Energiewerte sind mittlere Energien bezogen auf die jeweilige Dosisgröße. Die Dosimetriesysteme benutzen gewöhnlich elektronische Geräte für die Datenauswertung und sind daher oft rechnergesteuert.
Zusätzlich kann diese Norm auch für die Prüfung von Dosimetriesystemen für Neutronenstrahlung angewendet werden. Dies betrifft die Prüfung bezüglich Auslegung des Dosimetriesystems, Gebrauchsanweisung, Software, umgebungsbezogene Leistungsanforderungen, elektromagnetische Leistungsanforderungen, mechanische Leistungsanforderungen und Begleitpapiere. Diejenigen Prüfungen, die Strahlung verwenden, müssen mit Neutronen-Referenzstrahlungen durchgeführt werden, die ISO 8529 entsprechen.
In einigen Ländern muss das Vorkommen von Betastrahlung von Dosimetern, die am Rumpf getragen werden, angezeigt werden. Eine derartige Anzeige des Vorkommens ist keine Messung. Deshalb wird die Anzeige des Vorkommens von Betastrahlung in einem speziellen Unterabschnitt behandelt.
Volle Übereinstimmung mit dieser Norm ist gegeben, wenn die Anforderungen für die Pflichtbereiche erfüllt werden, die in den Tabellen 3 bis 5 angegeben sind. Wenn der Kunde oder Hersteller größere Bereiche fordert, dann müssen die Prüfungen ebenfalls durchgeführt werden, wie in dieser Norm angegeben. Das heißt, die Tabellen 3 bis 5 gelten weiterhin. Daher können Dosimetriesysteme durch die Angabe eines Satzes von Bereichen (zum Beispiel für Dosis, für Energie, für Temperatur) klassifiziert werden, innerhalb derer die in dieser Norm festgelegten Anforderungen eingehalten werden.
Die absolute Kalibrierung des Dosimetriesystems wird bei einer Prüfung entsprechend dieser Norm nicht geprüft, da nur Systemeigenschaften von Interesse sind. Die absolute Kalibrierung wird im Rahmen einer Stückprüfung geprüft.
Zuständig ist das GUK 967.3 „Strahlenschutzdosimeter“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR).