Diese Norm enthält Anforderungen an die Leitung, die Sicherheit und besondere verfahrenstechnische Anforderungen an die Instandhaltung von Konstantstrom-Serienkreisen von Flugplatzbefeuerungsanlagen (AGL), wobei vorhandene nationale Normen, Anforderungen und Praktiken berücksichtigt wurden. Die Norm
- betrifft Konstantstrom-Serienkreise für Flugplatzbefeuerungsanlagen auf Flugplätzen und Heliports (Hubschrauberflugplätze);
- gilt besonders für Anforderungen an die Sicherheit bei der Instandhaltung eines Konstantstrom-Serienkreises einer Flugplatzbefeuerungsanlage (AGL). Es wird anerkannt, dass es bereits Konstantstrom-Serienkreise mit anderen Charakteristiken und Parametern gibt;
- befasst sich hauptsächlich mit der Sicherheit von Personen und legt die verfahrenstechnischen Regeln und Grundsätze für die Instandhaltung von Konstantstrom-Serienkreisen von Flugplatzbefeuerungsanlagen fest;
- gilt nicht für Flugplatzbefeuerungsanlagen mit Primärstromkreisen, deren Versorgung direkt von einer Konstantspannungsquelle aus erfolgt;
- gilt nicht für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Fahrbahnen oder anderen elektrischen Anlagen, die die Verwendung von Konstantstrom-Serienkreisen erfordern.
Zuständig ist das DKE/K 229 „Elektrische Anlagen für Beleuchtung und Befeuerung von Flugplätzen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.