Die zukünftige Norm soll DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1):2010-04 und DIN EN 50423-1 (VDE 0210-10):2005-05 ersetzen, die grundlegend überarbeitet werden.
Dieser Norm-Entwurf gilt für neue elektrische Freileitungen mit Nennspannungen im Netz über AC 1 kV und Nennfrequenzen unter 100 Hz. Dieser Norm-Entwurf gilt auch für Freileitungen mit kunststoffummantelten Leitern und für Freileitungsanlagen mit isolierten Kabeln mit Nennspannungen im Netz über AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV mit Nennfrequenzen unter 100 Hz. Die Norm legt zusätzliche Anforderungen und Vereinfachungen fest, die nur für diesen Spannungsbereich gelten.
In Abschnitt 3 sind die Grundlagen für Auslegung und Bemessung entsprechend dieser Norm angegeben.
Dieser Norm-Entwurf legt in den Abschnitten 4 bis 6 die allgemeinen Anforderungen fest, die bei der bautechnischen und elektrischen Planung der Freileitungen erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Freileitung ihren Zweck in Bezug auf Personensicherheit, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Umweltfragen erfüllt.
Dieser Norm-Entwurf behandelt in den Abschnitten 7 bis 11 auch die durch die entsprechenden Bemessungs¬parameter der Leitung bestimmten bautechnischen und elektrischen Anforderungen an die Freileitungs¬komponenten wie Stützpunkte, Gründungen, Leiter, Isolatorketten und Armaturen, die bei der Bemessung, Montage und den Prüfungen erfüllt werden müssen.
Letztendlich müssen die Anforderungen bei Planung, Herstellung und Errichtung mit den entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarungen nach Abschnitt 12 übereinstimmen.
Die Anwendung dieser Norm auf bestehende Freileitungen ist in jedem Land entsprechend den dort geltenden Nationalen Normativen Festlegungen (NNA) zu regeln.
Die Planung und Errichtung von Freileitungen mit isolierten Leitern, für die die inneren und äußeren Abstände kleiner als die in dieser Norm festgelegten sein können, sind nicht für Freileitungen über AC 45 kV berücksichtigt. Andere Anforderungen dieser Norm können angewandt werden, wobei die NNA, falls erforderlich, herangezogen werden müssen.
Dieser Norm-Entwurf gilt für Erdseile (OPGW) und Leiter mit Lichtwellenleitern (OPCON). Er gilt jedoch nicht für Einrichtungen der Telekommunikation, die an Freileitungen entweder angefügt an das Leiter-/Erdseilsystem (z. B. um Leiter gewickelte Kabel, ...) oder als eigene, auf den Freileitungsstützpunkten verlegte Kabel, z. B. volldielektrische, selbsttragende Kabel (ADSS), geführt oder an einzelnen Freileitungsstützpunkten angebracht werden. Die NNA können gegebenenfalls Anforderungen vorgeben.
Eine Begriffsbestimmung für Bedeutung und Ausmaß einer „neuen Freileitung“ muss durch jedes NC in ihren eigenen NNA gegeben werden. In jedem Fall muss darunter eine vollständig neue Leitung zwischen den zwei Punkten A und B verstanden werden.
Zuständig ist das K 421 „Freileitungen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.