Kurzdarstellung
Diese Norm enthält die deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50401:2006 und ihrer Änderung A1:2011. Sie enthält Festlegungen in Bezug auf die Sicherheit von Personen in der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber der Exposition durch elektromagnetische Felder von Mobilfunk-Basisstationen und stationären Teilnehmergeräten für schnurlose Telekommunikationsanlagen im Frequenzbereich von 110 MHz bis 40 GHz. Zweck dieser Norm ist, für die Inbetriebnahme dieser Geräte und Einrichtungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den zutreffenden Basisgrenzwerten (spezifische Absorptionsrate (SAR)) bzw. den Referenzwerten, die für die Sicherheit von Personen in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in der Europäischen Ratsempfehlung 1999/519/EEC festgelegt wurden, zu erbringen. Die Änderung A1:2011dient der Beseitigung der in der EN bisher vorhandenen A-Abweichungen in Bezug auf die Anwendung der Norm in Deutschland, Italien und der Schweiz, indem entsprechende Festlegungen in den Normtext aufgenommen wurden. Diese Festlegungen weisen im Zusammenhang mit den Themen Grenzwerte, Konformitätsbewertung und Dokumentation der Prüfergebnisse auf die Beachtung entsprechender nationaler Regelungen hin, sofern solche vorhanden sind. Sollten solche Regelungen nicht existieren, dann gelten die entsprechenden Festlegungen der vorliegenden Norm-
Zuständig ist das K 764 „Sicherheit in elektromagnetischen Feldern“ der DKE Deutsche Kommission
Zuständig ist das K 764 „Sicherheit in elektromagnetischen Feldern“ der DKE Deutsche Kommission
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50401 (VDE 0848-401):2007-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Ergänzung von Festlegungen in den Abschnitten 4, 5 und 6 hinsichtlich der Beachtung von auf nationaler Ebene existierenden Regelungen, um umgekehrt die in der vorhergehenden Norm enthaltenen A-Abweichungen zu beseitigen;
b) Streichung des Anhangs A.
a) Ergänzung von Festlegungen in den Abschnitten 4, 5 und 6 hinsichtlich der Beachtung von auf nationaler Ebene existierenden Regelungen, um umgekehrt die in der vorhergehenden Norm enthaltenen A-Abweichungen zu beseitigen;
b) Streichung des Anhangs A.
Beziehungen
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