Diese Norm behandelt die Sicherheit von Elektrozaungeräten, deren Bemessungsspannung 250 V nicht überschreitet und mit denen Zaundrähte in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich, Wildschutzzäune und Sicherheitszäune unter Strom gesetzt oder kontrolliert werden können.
Die vorliegende Änderung führt für Elektrozaungeräte mit Netzanschluss eine Differenzierung zwischen Geräten, die aus einer einzigen Einheit bestehen, und Geräten, die eine abnehmbare getrennte Netzversorgungseinheit haben, ein. Der Abschnitt zu Aufschriften und Anweisungen wird entsprechend ergänzt. Ein Batterieladegerät ist nicht als eine solche abnehmbare separate Netzversorgungseinheit zu betrachten.
Zuständig ist das UK 531.2 „Landwirtschaftsgeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.