Dieser Normentwurf befasst sich mit der Sicherheit aller Arten von elektrischen Heizgeräten, die für die Haltung und Aufzucht von Tieren verwendet werden, beispielsweise: Wärmestrahler, elektrische Glucken, Inkubatoren, Kükenaufzuchtgeräte und Wärmplatten für Tiere, wobei die Bemessungsspannung der Geräte bei Einphasenbetrieb nicht mehr als 250 V und bei anderen Geräten nicht mehr als 480 V beträgt.
Die vorliegende Änderung enthält als wesentliche Modifikation die Verwendung eines neuen Bildzeichens für den Hinweis auf Brandgefahr.
Zuständig ist das DKE/UK 531.2 „Landwirtschaftsgeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.