Einrichtungen zum Scannen von Personen mittels Röntgenstrahlung werden für Untersuchungen verwendet, bei denen von den Personen mitgeführte Objekte wie Waffen, Explosivstoffe, Schmuggelware, oder Diebesgut wie Drogen oder Diamanten detektiert werden sollen.
Zur Zeit sind drei Bauarten von Röntgenscannern in Gebrauch. Diese sind Rückstreusysteme, Transmissionssysteme und kombinierte Rückstreu-/Transmissionssysteme. Bei Rückstreusystemen wird die Röntgenstrahlung benutzt, um Gegenstände zu detektieren, die unter oder innerhalb der Kleidung der Person versteckt sind. Bei Transmissionssystemen können Gegenstände detektiert werden, die verschluckt oder in Körperhöhlen versteckt sind. Kombinationsgeräte können benutzt werden, um beide Informationen gleichzeitig zu erlangen.
Bild 1- Personenkontrolle an einem Flughafen
(Quelle: IEC Central Office, Genf)
Bild 2 - Mögliche Darstellung mitgeführter Gegenstände
(Quelle: IEC Central Office, Genf)
Die Norm legt grundlegende Anforderungen fest sowie allgemeine Eigenschaften, allgemeine Prüfverfahren, Eigenschaften bezüglich Strahlung, bezüglich elektrischer Kennwerte, bezüglich Umgebungseinflüssen, bezüglich mechanischer Einflüsse.
Im Besonderen behandelt die Norm Gestaltungsanforderungen im Hinblick auf den Strahlenschutz der Personen, die untersucht werden, der Personen, die sich in der Nähe der Geräte aufhalten und des Bedienpersonals.
Die Norm behandelt nicht die Anforderungen hinsichtlich der Qualität der Erkennung von Gegenständen.
Zuständig ist das GUK 967.3 „Strahlenschutzdosimeter“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR).