Diese Norm gilt für Schleifer, Polierer und Schleifer mit Schleifblatt, jeweils einschließlich Winkel-, Gerad- und Senkrecht-Maschinen, mit einer maximalen Bemessungskapazität von 230 mm. Für Schleifer überschreitet die Bemessungsdrehzahl nicht eine Umfangsgeschwindigkeit des Einsatzwerkzeugs von Bemessungskapazität von 80 m/s.
Die wesentlichen Änderungen sind:
a) Stabschleifer fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich, da diese durch den neuen Teil 2-23 abgedeckt werden.
b) Weitere Änderungen betreffen Senkrechtschleifer und diverse Anpassungen, um die richtigen Flansche und Schutzabdeckungen für die verschiedenen Einsatzwerkzeuge sicherzustellen.
Zuständig ist das K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.