Notbeleuchtung wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt. Sie wird daher von einer von der Allgemeinversorgung unabhängigen Stromquelle gespeist. Im Rahmen dieses Norm-Entwurfs ist Notbeleuchtung ein übergeordneter Begriff, der die Sicherheitsbeleuchtung und die Ersatzbeleuchtung umfasst. Das umfassende Ziel der Sicherheitsbeleuchtung ist, beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Bereiches zu ermöglichen. Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist, Personen ein gefahrloses Verlassen eines Ortes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und indem Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können. Ziel der Antipanikbeleuchtung ist, möglichst Paniksituationen zu vermeiden und Personen ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung gesorgt wird. Das Licht der Rettungsweg- und Antipanikbeleuchtung sollte nach unten auf die Bezugsebene gerichtet sein, aber auch Hindernisse bis zu 2_m über dieser Ebene beleuchten. Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist, zur Sicherheit von Personen beizutragen, die sich in einem/einer potentiell gefährlichen Arbeitsablauf oder Arbeitssituation befinden, um angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit weiterer vor Ort befindlicher Personen zu ermöglichen. Es gibt Rettungstechniken, die bei zusätzlicher Anwendung in Rettungswegen die Wirksamkeit von konventionellen Notleuchten erhöhen. Diese Techniken werden in diesem Norm-Entwurf nicht behandelt. Die Sehleistung ist von Person zu Person unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die erforderliche Lichtmenge zur deutlichen Wahrnehmung eines Gegenstandes als auch auf die Zeit zur Adaptation bei Änderungen der Beleuchtungsstärke. Ältere Menschen benötigen im Allgemeinen mehr Licht und mehr Zeit, um sich auf eine niedrige Beleuchtungsstärke an einer Gefahrenstelle oder auf einem Rettungsweg einzustellen. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen kann Furcht und Verwirrung vermieden werden. Es ist sehr wichtig, dass die Ausgänge eines Bereiches klar gekennzeichnet und beleuchtet sind, wann auch immer diese von Personen genutzt werden müssen. Dieser Norm-Entwurf legt die lichttechnischen Anforderungen an Notbeleuchtungssysteme fest, die in Bereichen oder Gebäuden installiert werden, in denen derartige Systeme erforderlich sind. Sie ist grundsätzlich anwendbar für Bereiche/Gebäude, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 058-00-16 AA "Notbeleuchtung" im DIN_zuständig.