Diese Norm gilt für Trennschleifmaschinen ausgerüstet mit - einer gebundenen verstärkten Trennscheibe Form 41 oder Form 42, oder - einer oder mehreren geraden oder gekröpften Diamanttrennscheibe(n), mit Schlitzen am Umfang, sofern vorhanden, von nicht mehr als 10 mm und mit - einer Bemessungsdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit der Trennscheibe bei Bemessungskapazität 100 m/s nicht überschreitet, und - einer Bemessungskapazität der Trennscheibe zwischen 55 mm und 410 mm. Diese Maschinen dienen zum Trennschneiden von Werkstoffen wie Metall, Beton, Mauerwerk, Glas und Fliesen.
Zuständig ist das K 514 „Elektrowerkzeuge“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.