Teil 2-4: Besondere Anforderungen für Tischschleifmaschinen
Kurzdarstellung
Diese Norm gilt für transportable Tischschleifmaschinen (siehe Bild 101) und kombinierte Tischschleifmaschinen (siehe Bild 107) mit einem Scheibendurchmesser und Bürstendurchmesser bis zu 200 mm und einer Umfangsgeschwindigkeit bis zu 50 m/s. Zuständig ist das K 514 „Elektrowerkzeuge“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.