E DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2010-01

Blitzeinschlag über Feld
Bastian Haaf

Teil 1: Allgemeine Grundsätze

Kurzdarstellung

Dieser Teil von IEC 62305 enthält allgemeine Grundsätze, die für den Blitzschutz von baulichen Anlagen, darin befindlichen Installationen, Einrichtungen und Personen zu befolgen sind.
Es gibt weder Einrichtungen noch Verfahren, mit denen die natürlichen Wettererscheinungen so beeinflusst werden können, dass Blitzentladungen verhindert werden können. Blitzeinschläge in oder in der Nähe von baulichen Anlagen (oder in Versorgungsleitungen, die in bauliche Anlagen eingeführt sind), sind gefährlich für Menschen, für die baulichen Anlagen selbst, für ihre Einrichtungen und Installationen sowie für die Versorgungsleitungen. Deshalb ist die Anwendung von Blitzschutzmaßnahmen wesentlich.
Die Notwendigkeit des Schutzes, die wirtschaftlichen Vorteile der Installation von Schutzmaßnahmen und die Auswahl angemessener Schutzmaßnahmen sollten nach dem Risiko-Management bestimmt werden. Das Verfahren für das Risiko-Management wird in IEC 62305-2 behandelt.
Die Wirksamkeit der in dieser Norm betrachteten Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos ist nachgewiesen.
Alle Maßnahmen zum Blitzschutz bilden zusammen das gesamte Blitzschutzsystem. Aus praktischen Gründen werden die Kriterien für Planung, Errichtung und Instandhaltung von Blitzschutzmaßnahmen in zwei getrennten Gruppen betrachtet:
- die erste Gruppe betrifft Schutzmaßnahmen zur Verringerung von physikalischen Schäden und der Lebensgefahr in einer bauliche Anlage und wird in IEC 62305 3 beschrieben;
- die zweite Gruppe betrifft Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Ausfalls von elektrischen und elektronischen Systemen in einer baulichen Anlage und wird in IEC 62305 4 beschrieben.
Der Zusammenhang zwischen den Teilen dieser Norm wird in folgender Grafik dargestellt.
((Bild))
Zuständig ist das K 251 „Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2006-10 und DIN EN 62305-1 Ber 1 (VDE 0185-305-1 Ber 1):2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Einführung der Begriffe LPS für Blitzschutzsystem und EPS für das Schutzsystem für elektrische und elektronische Einrichtungen. Nur ein vollständiger Blitzschutz (LP) aus LPS und EPS bietet wirksamen Schutz durch ein abgestimmtes Schutzsystem.
b) Schutz von Versorgungsleitungen wird nicht mehr behandelt.
c) Abschnitt zur Notwendigkeit und zum wirtschaftlichem Nutzen von Blitzschutz wurde überarbeitet.
d) Der erste negative Stoßstrom wurde als neue Komponente des Blitzstroms mit einer Wellenform von 1/200 s eingeführt, weil er für manche Induktionswirkungen die höchste Bedrohung ergibt. Er wird nur für die Berechnungen, nicht aber für Prüfungen verwendet.
e) Die Anhänge A, B, und C wurden unter Berücksichtigung des ersten negativen Stoßstroms überarbeitet.
f) Anhang E wurde überarbeitet. Er enthält Angaben zu den durch Blitz erzeugten Stoßwellen an verschiedenen Einbauorten. Die Werte wurden ergänzt und teilweise geändert.

Beziehungen

Enthält:

Blitzeinschlag über Feld
Bastian Haaf
18.09.2009 Historisch
FprEN 62305-1:2009-09
Blitzschutz -- Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Blitzeinschlag über Feld
Bastian Haaf
18.09.2009 Historisch
81/335/CDV:2009-09
Blitzschutz - Teil 1: Allgemeine Grundsätze

Entwurf war:

Blitzeinschlag über Feld
Bastian Haaf
01.10.2006 Historisch
DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2006-10
Blitzschutz - Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 62305-1:2006); Deutsche Fassung EN 62305-1:2006
Blitzeinschlag über Feld
Bastian Haaf
01.06.2007 Historisch
DIN EN 62305-1 Berichtigung 1 (VDE 0185-305-1 Berichtigung 1):2007-06
Blitzschutz - Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 62305-1:2006); Deutsche Fassung EN 62305-1:2006, Berichtigungen zu DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2006-10; Deutsche Fassung CENELEC-Cor.:2006 zu EN 62305-1:2006

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.01.2010
Bereitstellungsdatum
25.01.2010
Einspruchsfrist
31.03.2010
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Henriette Boos
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

yv48zv__v.s559QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-460

Referatsassistenz
Melanie Feuerriegel
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

3v2r4zv.wv@v88zvxv2QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-363

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